Marktgemeinde Wildon Steiermark Südsteiermark

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Marktgemeinde Wildon Steiermark Südsteiermark

12.01.2012

Wasser- und Kanalgebühren (inkl. 10 % USt)


Wassergebühren
(jeweils inkl. 10 % USt)

 1,15 € Wasserbezugsgebühr pro m³ 
 8,88 € Wasserzählergebühr pro Jahr
35,00 € Wasser-Bereitstellungsgebühr pro Jahr

Wasserleitungsbeitrag bei Neu- und Zubau

10,395 € pro m² Bruttogeschoßfläche (inkl. 10 % USt)
1. Rate fällig mit der Baubewilligung bei Neubau (1039,50 €)
2. Rate fällig mit der erstmaligen Benützung (Restbetrag)

Kanalgebühren (jeweils inkl. 10 % USt)

0,680 € Kanalbenützungsgebühr pro m³ Wasserverbrauch
0,495 € Kanalgebühr nach Fläche, pro m², 0,495
67,950 € Kanalbenützungsgebühr Betriebe pro Einwohnergleichwert (EGW)

Kanalisationsbeitrag bei Neu- und Zubau

14,39 € pro m² Bruttogeschoßfläche (inkl. 10 % USt)
fällig mit der erstmaligen Benützung bzw. Benützungsbewilligung

 

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12.01.2012

Müllabfuhr - Grundgebühren (inkl. 10 % USt)

Müllgrundgebühr für Haushalte (inkl. 10 % USt)

19,80 € für 1-Personen-Haushalt
34,10 € für 2-Personen-Haushalt
45,10 € für 3-Personen-Haushalt
55,00 € für 4-Personen-Haushalt
66,00 € für 5-Personen-Haushalt
74,80 € für 6-Personen-Haushalt
83,60 € für 7-Personen-Haushalt

Müllgrundgebühr für Gewerbebetriebe (inkl. 10 % USt)

  45,10 € für 120 Liter pro Jahr
  91,30 € für 240 Liter pro Jahr
291,50 € für 770 Liter pro Jahr
416,90 € für 1.100 Liter pro Jahr

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12.01.2012

Müllabfuhrgebühren - Restmüll (inkl. 10 % USt)

 
  66,00 € (netto   60,00 €), 120 Liter Tonne pro Jahr
132,00 € (netto 120,00 €), 240 Liter Tonne pro Jahr
199,10 € (netto 181,00 €), 360 Liter Tonne pro Jahr
426,80 € (netto 388,00 €), 770 Liter Tonne pro Jahr
609,40 € (netto 554,00 €), 1.100 Liter Tonne pro Jahr
Restmüllsack pro Sack 4,00 € (netto 3,64 €) bei Bedarf 

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12.01.2012

Müllabfuhrgebühren - Biotonne (inkl. 10 % USt)


  58,30 € (netto  53,00 €)  für 120 Liter Tonne pro Jahr
117,70 € (netto 107,00 €) für 240 Liter Tonne pro Jahr
376,20 € (netto 342,00 €) für 770 Liter Tonne pro Jahr
537,90 € (netto 489,00 €) für 1100 Liter Tonne pro Jahr 
    3,27 € pro Stück Grünschnittsack bei Bedarf

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12.01.2012

Papierabfuhrgebühren (inkl. 10 % USt)

Papierabfuhrgebühren für Haushalte (inkl. 10 % USt)

13,20 € für 1-Personen-Haushalt
23,10 € für 2-Personen-Haushalt
30,80 € für 3-Personen-Haushalt
37,40 € für 4-Personen-Haushalt
44,00 € für 5-Personen-Haushalt
50,60 € für 6-Personen-Haushalt
56,10 € für 7-Personen-Haushalt 

Papierabfuhrgebühr für Betriebe (inkl. 10 % USt) 

  30,80 € für 120 Liter pro Jahr 
  61,60 € für 240 Liter pro Jahr
196,90 € für 770 Liter pro Jahr
281,60 € für 1.100 Liter pro Jahr 
 

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Müllgebinde-Änderungen


14,39 € pro Müllgebindeänderung (zustellen, ändern, tauschen, abholen) 

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12.01.2012

Altstoffsammelzentrum - Preisliste

Kleinregion Hengist
ASZ - Altstoffsammelzentrum
   
Entsorgungspreise
   

Abgabe nur in Haushaltsmengen 

und gegen Vorlage der ASZ Service Karte

SPERRMÜLL 

pro kg

          0,20

(inkl. Silofolie)(keine Freimenge!)

 

ALTHOLZ

pro kg

          0,05

BAUSCHUTT gemischt

pro kg

          0,05

ETERNIT

pro kg

          0,20

PKW Reifen mit Felgen

pro Stück

          3,50

PKW Reifen ohne Felgen

pro Stück

          2,00

MINERALÖL

pro Liter

          0,30

AUTOBATTERIEN

 

 kostenlos 

PROBLEMSTOFFE

Freimenge 20 kg

 

(inkl. Altlacke)

dann pro Kilo

          1,00

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Hundeabgabe (keine USt)

15,00 € pro Hund pro Jahr

Beachten Sie bitte, dass der Hund gechipt und im Gemeindeamt angemeldet werden muss. Entlaufene Hunde können über die Tierkennzeichnungsdatenbank animaldata.com dem Besitzer zugeordnet werden. 

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Musikschulbeitrag (keine USt)

38,00 € Musikschulbeitrag pro Monat, 10 mal
18,60 € Musikschulbeitrag für musikalische Früherziehung, pro Monat, 10 mal

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30.09.2011

Kindergartenbeitrag

Unkostenbeiträge für Bastelmaterial, Veranstaltungen und Essen für die Ganztagskinder werden im Kindergarten kassiert.

Einkommensabhängige Elternbeiträge.
Höchstbeitrag Halbtag von 7.00 bis 13.00 Uhr 120,00 Euro pro Monat
Höchstbeitrag Ganztags 180,00 Euro pro Monat

Beiträge für den Sommerkindergarten werden gesondert verrechnet.

 

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Abgaben und Beiträge bei Neu- und Zubauten

 

Bauabgabe gem. § 15 Stmk. Baugesetz 1995, idgF,
8,72 € (keine USt) pro m² Bruttogeschoßfläche,
fällig mit der Baubewilligung

Wasserleitungsbeitrag
10,395 € pro m² Bruttogeschoßfläche (inkl. 10 % USt)
1. Rate fällig mit der Baubewilligung bei Neubau (1039,50 €)
2. Rate fällig mit der erstmaligen Benützung (Restbetrag)

Kanalisationsbeitrag
14,39 € pro m² Bruttogeschoßfläche (inkl. 10 % USt)
fällig mit der erstmaligen Benützung bzw. Benützungsbewilligung

 

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Geldspielautomaten

Die Aufstellung eines Geldspielautomaten ist im Gemeindeamt zu melden.
370,00 € pro Apparat Lustbarkeitsabgabe Gemeinde 
670,00 € pro Apparat Lustbarkeitsabgabe Land Steiermark

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12.01.2012

Mietsätze für Turnsäle und Klassenzimmer

Für Wildoner Vereine und Kinder- und Jugendprogramme ohne Gewinnabsicht (Tarif pro Stunde), schriftliche Mietvereinbarung obligatorisch:

  7,00 € pro Stunde Turnsaal Hauptschule
  5,00 € pro Stunde Turnsaal Volksschule
  5,00 € pro Stunde Turnsaal Kindergarten
  5,00 € pro Stunde Turnsaal Musikschule

  4,00 € pro Stunde Klassenräume 
15,00 € pro Stunde Küche Polytechnische Schule
15,00 € pro Stunde Speisesaal Polytechnische Schule
15,00 € pro Stunde PC-Raum Polytechnische Schule und Hauptschule

Mietsätze für Schulräumlichkeiten für sonstigen Nutzungen (Tarif pro Stunde), schriftliche Mietvereinbarung obligatorisch:

14,00 € pro Stunde Turnsaal Hauptschule 
10,00 € pro Stunde Turnsaal Volksschule 
10,00 € pro Stunde Turnsaal Kindergarten 
10,00 € pro Stunde Turnsaal Musikschule

  8,00 € pro Stunde Klassenräume 
30,00 € pro Stunde Küche Polytechnische Schule
30,00 € pro Stunde Speisesaal Polytechnische Schule
30,00 € pro Stunde PC-Raum Polytechnische Schule und Hauptschule

GR-Beschluss vom 15.12.2009
Anfragen im Gemeindeamt: 03182 / 32 27

Auszug aus der Mietvereinbarung:

Mit der Unterfertigung dieser Mietvereinbarung bestätigt der Mieter die Kenntnis über die Allgemeinen Bedingungen zur Vermietung der Räumlichkeiten.

Der Mieter ist allein für deren Einhaltung verantwortlich und haftet dafür in vollem Umfang in allen sich daraus ergebenden rechtlichen, sachlichen und monetären Konsequenzen.

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Die Räume werden vom Vermieter entsprechend den schriftlich getroffenen Vereinbarungen bereitgestellt. Die Benützung steht dem Mieter ausschließlich zur vereinbarten Zeit und zum vereinbarten Zweck zu. Die in der Mietvereinbarung bezeichneten Räume werden nur bereitgestellt, wenn die vom Mieter unterschriebene Mietvereinbarung spätestens bis zum vorgegebenen Termin beim Vermieter vorliegt. Aus Terminvornotierungen kann der Mieter keinerlei Rechtsansprüche ableiten. Aus der Vermietung zu bestimmten Zeitpunkten kann kein Anspruch auf Vermietung zu künftigen gleichen Zeitpunkten abgeleitet werden.

2. Die Mietenverrechnung erfolgt auf der Grundlage der bei Vertragsabschluss geltenden Gebührenordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Wildon.

3. Die Rechnung wird nach Durchführung der Veranstaltung ausgestellt und ist binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen bzw. es erfolgt eine Gegenrechnung mit einer durch den Gemeinderat zugesagten Förderung oder Subvention.

4. Die Schlüsselübergabe erfolgt gegen Unterschrift an einen Verantwortlichen des Mieters. Die Haftung bei Verlust des Schlüssels für die Kosten trägt der Mieter. Die übernehmende Person ist auch für den ordnungsgemäßen Abschluss der Räumlichkeiten nach Anweisung des Vermieters verantwortlich und haftet dafür.

5. Der Mieter darf eigene und fremde Einrichtungsgegenstände, Dekoration, Geräte, Kulissen usw., nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in die gemieteten Räume einbringen. Für die eingebrachten Sachen haftet der Mieter alleine.

Eine Befestigung an den Wänden ist in keinem Fall gestattet (Nägel, Schrauben, Klebebänder, Klebemittel usw.)

6. Aus statischen und gesundheitspolizeilichen Gründen darf die Lautstärke der Veranstaltung 85 dB (A) nicht überschreiten. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich. Für veranstaltungspolizeiliche Maßnahmen aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift übernimmt der  Vermieter keine Verantwortung.

7. Die hauseigenen Licht-, Lautsprecher und sonstigen technischen Anlagen dürfen nur vom Personal oder den Beauftragten des Vermieters in Betrieb genommen bzw. bedient werden.

8. Während der Veranstaltung führt der Mieter die Aufsicht über die überlassenen Räume. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

9. Der Vermieter behält sich ausdrücklich die Berechnung der über das übliche Maß hinausgehenden Bereitstellungs- und Reinigungskosten vor. Werden vom Vermieter besondere in dieser Vereinbarung nicht vorgesehene Arbeitsleistungen übernommen, so trägt der Mieter die Selbstkosten zuzüglich 20 v. H. Verwaltungskosten, die ihm nachträglich in Rechnung gestellt werden.

10. Der Vermieter haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht, die in seiner Eigenschaft als Haus- und Grundstückseigentümer begründet ist.

Der Mieter haftet

a)       für Schäden, die am Gebäude oder am Inventar infolge der Veranstaltung entstehen,

b)       für Schäden, die bei Einbringung, beim Auf- und Abbau von fremden Einrichtungsgegenständen und bei der Anbringung und Entfernung der Dekoration verursacht werden;

c)       für alle Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung der sicherheits- und feuerpolizeilichen  Vorschriften oder der Betriebsordnung ergeben;

d)       für alle Unfälle, die dem eigenen Personal bzw. den Mitwirkenden bei den Vorbereitungen zu einer Veranstaltung bzw. bei der Veranstaltung selbst infolge Nichtbeachtung sicherheits- und feuerpolizeilicher Vorschriften, der Vorschriften dieser Mietbedingungen oder infolge sonstiger Unaufmerksamkeiten zustoßen.

e)       für die Vollständigkeit der überlassenen Einrichtungsgegenstände und Geräte.

11. Von dieser Mietvereinbarung abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese schriftlich getroffen werden.

12. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Mietvereinbarung ist das Bezirksgericht Leibnitz.

 

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Inseratpreise Gemeindezeitung

 

1/1 Seite 175,00 € (Basis DIN A4)

1/2 Seite 88,00 € (Basis DIN A4)

1/4 Seite 44,00 € (Basis DIN A4)

1/8 Seite 22,00 € (Basis DIN A4)

Zum Inseratpreis kommen noch + 5% Werbeabgabe.

15 % Rabatt auf die Gesamtsumme ab 3 Inseraten pro Jahr.

30 % Rabatt auf die Gesamtsumme für Jahresinseratabo, 12 Inserate.

Die Wildoner Gemeindezeitung erscheint monatlich zum Monatsanfang
und wird an 1250 Postabgabestellen in Wildon zugestellt.

 

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12.01.2012

Kopien

Einzelkopien

0,15 € A4, schwarz-weiß
0,20 € A4, farbig
0,30 € A3, schwarz-weiß
0,40 € A3, farbig

Mehrfachkopien


Papier Gemeinde:
0,07 € A4, sw
0,09 € A4, farbig
0,12 € A4, sw, doppelseitig
0,15 € A4, farbig, doppelseitig 

Papier Kunde:
0,06 € A4, sw
0,08 € A4, farbig
0,11 € A4, sw, doppelseitig
0,14 € A4, farbig, doppelseitig

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Druckwerke

 

  3,00 € Kehrbuch

  3,00 € Grubenbuch

  5,00 € Gästeblattbuch für Nächtigungsbetriebe

10,00 € Beiträge zur Geschichte des Wildoner Schloßbergs II,
             Hrsg. Diether Kramer und Gernot Obersteiner, Wildon 1985
             solange der Vorrat reicht

10,00 € Herrand II. von Wildon, Erzählungen und Lieder
             Walter Zitzenbacher, Graz, 1974
             solange der Vorrat reicht

  3,50 € Südsteiermark Radkarte, 2000 km Radwege im Raum
             Graz bis Maribor, von Deutschlandsberg bis Bad Radkersburg
             solange der Vorrat reicht

 

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Sitzungsgelder für Gemeinderäte

30,00 € pro Gemeinderatsitzung
20,00 € pro Fachausschuss-Sitzung
25,00 € pro Fachausschuss-Sitzung  für Fachausschuss-Obmann

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