Zum Inhalt springen

Zulassungsverfahren

Erst nach erfolgter bzw. bereits im Besitz befindlicher Betriebserlaubnisbzw. der technischen Kfz-Überprüfung (im Falle eines Gebrauchtwagens) kann um Zulassung des Kraftfahrzeugs im neuen Aufenthaltsland angesucht werden.

Weiterführende Links

Zulassung von Autos und anderen Kfz in der EU (→ Your Europe)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie