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Förderungen

Arbeitsplatzförderung

Ziel der Förderung ist es, eine Starthilfe bei der Neugründung von Unternehmen in Wildon zu leisten.

Als Arbeitsplatzförderung wird im ersten Wirtschaftsjahr 50 %, im zweiten Wirtschaftsjahr 30 %, und im dritten Wirtschaftsjahr 20 % vom Kommunalsteueraufkommen gemäß Jahreserklärung, gewährt.

Die Förderungsnehmer haben die laufenden Kommunalsteuerzahlungen zu leisten. Nach Vorliegen der Kommunalsteuererklärung – diese ist von den Abgabepflichtigen bis spätestens 31. März des Folgejahres abzugeben – wird die Förderung ab Mai ausbezahlt. (Beschluss vom 10.02.2017)

Betriebsansiedelung

Die Marktgemeinde Wildon gewährt für Betriebsansiedelungen im Ortskern von Wildon, im Bereich Unterer Markt, Hauptplatz, Oberer Markt, eine Wirtschaftsförderung in der Höhe von 20 % der Investitionskosten einmalig bis maximal 1.600,00 Euro. (Beschluss vom 10.02.2021)

Feuerungsanlagen

Ziel der Förderung ist es, dass ein Anreiz zur nachhaltigen Wärmegewinnung geleistet wird.

Nach Vorlage des Ansuchens um Förderung beim Land Steiermark, der Rechnung und Zahlungsnachweis, Angabe der Kontonummer, gewährt die Marktgemeinde Wildon eine einmalige Förderung von 300,00 Euro pro Anlage beim Neubau Holz-, Hackschnitzel- oder Pellets-Feuerungsanlagen.

(Beschluss vom 10.02.2021)

Geburtstag

Anlässlich der Gratulationen zum 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag gibt es als Geschenk seitens der Gemeindevertretung jeweils ein Hengist-Gutschein im Gesamtwert von 50,00 Euro. (Beschluss vom 10.02.2021)

Gründecken

Zuschuss zur Anlage von Gründecken für lebensraumverbessernde Maßnahmen und Bienenschutz.
Für Flächen im Gebiet der Marktgemeinde Wildon wird für angelegte Blüh- und Begrünungsflächen ein Zuschuss von 20,00 Euro pro Hektar und Jahr gewährt.
Für aus ökologischer Sicht höherwertige Maßnahmen werden landwirtschaftliche Saatgut-Förderungen auch in höherem Ausmaß bis auf Widerruf und beschränkt auf die budgetären Mittel des Postens "Naturschutz und Landschaftspflege" gewährt.
Beschluss vom 10.02.2021

Heizkostenzuschuss

Für Menschen in Haushalten mit nachweislich geringem Einkommen gewährt die Marktgemeinde Wildon einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 250 Euro pro Jahr seit 1. Jänner 2021.
Bezugsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Wildon, die die Anforderungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses des Landes Steiermark erfüllen (Richtlinien: www.soziales.steiermark.at).
Der Heizkostenzuschuss kann  für die jeweilige Wintersaison im Bürgerservice des Gemeindeamtes, Hauptplatz 61, gestellt werden, sobald auch die Richtlinien des Zuschusses des Landes bekannt sind (meist ab Oktober).

(Beschluss vom 10.02.2021)

Zum Heizkostenzuschuss in Höhe von 250,00 Euro wurde in der Gemeinderatsitzung vom 16. Mai 2024 ein weiterer Zuschuss in Höhe von 34,50 Euro gewährt. Somit wird ein Betrag in Höhe von
284,50 Euro zur Auszahlung gebracht.

Heizkostenzuschüsse 2024/2025

Ab 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 können Antragsberechtigte die Heizkostenzuschüsse des Landes (€ 340,00) und der Gemeinde (€ 284,50) beantragen.

Antragsberechtigt sind Personen, die mindestens seit 1. September 2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und deren durchschnittliches, monatliches Haushaltseinkommen (inkl. 13. Und 14. Gehalt) nachfolgende Grenzen nicht übersteigen:
Ein-Personen-Haushalte:  1572,00 Euro
Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften:  2.358,00 Euro
für jedes familienbeihilfebeziehendes Kind:  472,00 Euro
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Wer Wohnunterstützung bezieht, hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss der Gemeinde Wildon in der Höhe von 284,50 Euro. Zur Antragsstellung mitzubringen: Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen und aktueller Nachweis der Wohnunterstützung.

Wer keine Wohnunterstützung bezieht, hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes in der Höhe von 340 Euro und den Zuschuss der Gemeinde über 284,50Euro, sofern die Richtlinien zutreffen.
Zur Antragsstellung mitzubringen: Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.

Infos im Bürgerservice der Marktgemeinde Wildon, Hauptplatz 61, telefonisch unter 03182 3227 oder per E-Mail unter gde@wildon.gv.at sowie im Internet unter www.soziales.steiermark.at.

Inserat Gemeindezeitung

Unternehmen mit Sitz in Wildon können ein kostenloses Inserat (Viertelseite) in der Gemeindezeitung pro Jahr in Anspruch nehmen.

(Beschluss vom 10.02.2021)

 

Klimaticket

Für das Klimaticket wird eine Förderung gewährt :

Klima-Ticket Österreich 100,00 Euro. 

Klima-Ticket Steiermark  50,00 Euro. 

Formloser, schriftlicher Antrag, siehe Link Überschrift

Vorlage Ticket, Rechnung/Zahlungsnachweis

 

(Beschluss vom 22.06.2022)

 

Klimaticketverleih

Klimatickets der Gemeinde Wildon

2024 bringt auch eine Neuerung bei den Klimatickets, die die Marktgemeinde Wildon für Wildoner zur Verfügung stellt!

Zu den zwei Tickets, die wie gehabt von der Trafik Resch verwaltet werden, gibt es nun auch zusätzlich zwei weitere Tickets beim Kaufhaus/Gasthaus Zöhrer in Weitendorf. Die neue Anbindung des Dorfplatzes ans öffentlich Busnetz attraktiviert diesen Standort zusätzlich.

Der Ablauf ist wie folgt:

  • Ticket bei der jeweiligen Lokation reservieren (sofern verfügbar)
  • Ticket abholen und 3 Euro 50 für den Tag bezahlen
  • Ticket nach der Nutzung am selben Tag wieder retournieren

Trafik und Postpartner Resch
Unterer Markt 32
03182 3255

Kaufhaus/Gasthaus Zöhrer
Weitendorf
03182 2493

Kosten: € 3,50 pro Tag

(Beschlüsse vom 10.02.2021 und 2024)

Kinderbetreuung außerhalb von Wildon

Es gibt eine Förderung für die Kinderbetreuung außerhalb Wildons ab 2024 in der Höhe von 100 Euro pro  Monat, sofern den Eltern für die Betreuung von Kindern tatsächlich Kosten entstanden sind (vgl. Sozialstaffel) und die Betreuung von diesen Kindern in Betreuungseinrichtungen in der Marktgemeinde Wildon aufgrund von Platzmangel abgelehnt wurden.

Zur Auszahlung der Förderung werden Anträge angenommen mit einer unterfertigten Bestätigung, dass bei allen Tagesmüttern/Kinderbetreuungsstätten in Wildon nachgefragt wurde (Bestätigung der Tagemütter-Trägerorganisation bzw. der Kinderbetreuungsstätten) und der Zahlungsbestätigung/en für die Kosten der Unterbringungsstätte. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise.

 

(GR-Beschluss 28.06.2023)

 

Mehrweg-Windelsystem

Familien, die Mehrweg-Windeln benützen und somit an der Vermeidung von Restmüll mitwirken, erhalten 70 Euro bei Nachweis der Anschaffungskosten und Zahlungsbeleg nach Bekanntgabe der Kontonummer ausbezahlt. (Beschluss vom 10.02.2021)

Hinweis: Es gibt auch eine Förderung von Mehrwegwindeln seitens des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz. Information unter 03452 76166.

 

Maturaballspende

Für Maturanten mit Wohnsitz in Wildon wird eine Maturaballspende (mit oder ohne Ehrenschutz) von 70,00 Euro gewährt. Damit soll die Leistung von Maturanten anerkannt werden. (Beschluss vom 10.02.2021)

Nahwärmeanschluss

Für die Errichtung eines Nahwärmeanschlusses wird ein Zuschuss von einmalig 300,00 Euro gewährt.

(Beschluss vom 10.02.2021)

Geburt

An Mütter bzw. Eltern von Neugeborenen mit Wohnsitz in Wildon wird eine Zuwendung von 70 Euro in Form eines Gutscheins ("Babygutschein") sowie ein Sicherheitspaket im Wert von 30 Euro überreicht. Anmeldung bitte im Gemeindeamt unter 03182 3227.

 

(Beschluss vom 10.02.2021)

 

 

Photovoltaikanlagen

Neubau PV-Anlage
Mitteilung gem. § 21 Stmk. BauG  an bauamt@wildon.gv.at 
Ansuchen um Förderung an buchhaltung@wildon.gv.at 
Name, Adresse, IBAN, Rechnung und Zahlungsnachweis, 
Pro Anlage wird gefördert:
Basisförderung 100,00 Euro
zusätzlich 50,00 Euro pro kWp, 
in Summe max. 500,00 Euro

Stromspeicher ab 5 kWh wird mit 200,00 Euro gefördert.
(Beschluss vom 20.09.2023)

Schullandwochen, Schikurse, Sprachwochen

Die Förderung für Schullandwochen, Schikurse und Sprachwochen für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Wildon beträgt 35,00 Euro einmalig pro Kind und Schuljahr.

Beschluss: 17. GRS vom 22.09.2022, TOP 22

Sozialförderung 24-Stunden-Betreuung

Für Haushalte, in denen parallel zwei Pflegekräfte gemeldet sind, kann um eine Förderung bis maximal 60 Euro jährlich angesucht werden.

(Beschluss vom 10.02.2021)

Das Ansuchen für das Kalenderjahr 2024 kann ab Jänner 2025 gestellt werden.

 

 

 

 

 

Stromspeicher

formloser, schriftlicher Antrag mit Name, Adresse, IBAN (siehe Link Überschrift)

Rechnung und Zahlungsnachweis

Förderung für Neubau Stromspeicher ab 5 kWh einmalig 200,00 Euro

Beschluss vom 20.09.2023

 

Taxi Gutscheine

Für Jugendliche von 16 bis 24 Jahren stellt die Marktgemeinde Wildon Taxi Gutscheine für eine sichere Heimfahrt mit dem Taxi vom Raum Leibnitz nach Wildon aus.

Der Gutschein im Wert von 20 Euro kostet 10 Euro pro Stück und ist im Gemeindeamt erhältlich. Der Fahrpreis wird zwischen Kunde und Taxiunternehmen bzw. laut Taxameter vereinbart und ist vom Fahrgast zu bezahlen.

Derzeit gibt es Vereinbarungen mit folgenden Taxi-Unternehmen:

H2 Wasserstoff Taxi, Kraus Gerhard, Wildon, Tel. 0660 1777 522
Nina Tours GmbH, Langbauer Nina, Wildon, Tel. 0664 79 26 561

Taxi Jöbstl, Jöbstl Holding GmbH, Leibnitz, Tel. 03452 / 844 10,
Taxi Potocnik Katharina, Leibnitz, Tel. 03452 / 22 55,
Taxi Sackl Erich , Leibnitz,  Tel. 03452 / 22 18,
Taxi Temmel Eduard,  Fresing, Tel. 0664 / 446 446 4,

Taxi Werber Thomas, Leibnitz, Tel. 03452 / 22 17,
Strohmaier Taxi GmbH, Silvia Strohmaier, Leibnitz, 03452 755 70, 0664 886 57 826
EW Shuttle Service Personentransporte GmbH, Premstätten, Tel. 50 40 80
May Taxi, Mayer Karl, Leibnitz, Tel. 03452 / 20 28

Der Gutschein wird beim Taxifahrer eingelöst. Name, Anschrift, Datum und Fahrtstrecke sind einzutragen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzuweisen. Es können mehrere Fahrgäste einen Gutschein gemeinsam einlösen.

Pro Monat dürfen pro Person maximal 4 Gutscheine erworben werden. (Beschluss vom 10.02.2021)

Thermische Solarkollektoren

Ziel der Förderung ist es, dass ein Anreiz zur nachhaltigen Warmwassergewinnung und zum Energiesparen geleistet wird. Nach Vorlage des Ansuchens um Förderung beim Land Steiermark, der Rechnung und Zahlungsnachweis, der Kontonummer und der Baubewilligung gewährt die Marktgemeinde Wildon eine einmalige Förderung von 300,00 Euro pro Anlage beim Neubau von thermischen Solarkollektoren. (Beschluss vom 10.02.2021)

Tierkörperverwertung

Die Marktgemeinde Wildon trägt 50 % der Kosten für die Tierkörperverwertung.
Die restlichen 50 % der Kosten sind vom Tierhalter zu tragen.

(Beschluss vom 10.02.2021)

Tierzuchtförderung

Rind         20,00 Euro
                 pro Besamung laut Besamungsschein 
Schwein  18,00 Euro
                 je Mutterschwein pro Jahr laut AMA-Tierbestandsliste 
Pferd       10,00 Euro
                pro Sprung laut Nachweis
Schafe      8,00 Euro
                 je Mutterschaf pro Jahr laut AMA-Tierbestandsliste
Ziegen      8,00 Euro
                 je Mutterziege pro Jahr laut AMA-Tierbestandsliste
Förderung pro Betrieb jährlich maximal 1.800,00 Euro.
Beschluss vom 10.02.2021

TOP-Ticket Lehrlinge, Schüler, Studenten (m/w/d)

Förderung TOP-Ticket  Schülerfreifahrt 25,00 Euro pro Schüler und Jahr. 

Förderung TOP-Ticket Studenten  25,00 Euro pro Semester.

Förderung TOP-Ticket Lehrlinge  25,00 Euro pro Jahr. 

GR-Beschluss: 17. GRS 22.09.2022, TOP 21

 

Weg Übernahme ins öffentliche Gut

Voraussetzungen für die Übernahme von Privatstraßen in das öffentliche Gut samt Widmung für den Gemeingebrauch vor der grundbücherlichen Durchführung sind:

  1. Der Unterbau und die Fahrbahn sind von einem befugten Unternehmen ordnungsgemäß herzustellen.

  2. Eine Bescheinigung einer befugten Baufirma über die gemeindestraßentaugliche Ausführung mit mindestens 6 Meter Breite ist der Gemeinde vorzulegen.

  3. Nachweis über die ordnungsgemäße Verbringung der Oberflächenwässer, allfällige ausreichend dimensionierte Verrieselungs- und Sickeranlagen. Allenfalls Zustimmungserklärung(en) für Einleitung in die Vorflut.

  4. Das Weggrundstück wird grundbücherlich lastenfrei übernommen (Lastenfreistellungserklärungen).

  5. von allen Miteigentümern unterschriebener Schenkungsvertrag eines Notars oder Rechtsanwalts.

  6. Vermessungsurkunde über die Weganlage.

Rechtsgrundlagen: § 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz (für die Durchführung beim Grundbuch)
§ 8 Abs. 3 Landes-Straßenverwaltungsgesetz (Verordnung einer Gemeindestraße) (Beschluss vom 12.09.2018, TOP 25, Murfeldweg)

Windeltonne / Pflegetonne

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren und Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt.
Für Familien mit Wickelkindern von 0 bis 3 Jahren, für Tagesmütter und pflegebedürftige Personen mit Pflegegeldbezug wird eine "Windel-Restmüll-Tonne" bzw. "Pflege-Restmülltonne" mit 120 Liter, kostenlos zur Verfügung gestellt. Bestellung bitte im Gemeindeamt unter 03182 3227. Die Zustellung erfolgt über den Wirtschaftshof. Beschluss vom 10.02.2021