Kundmachung

Öffentliche Bekanntmachung - BHLB-13869/2021-67

Öffentliche Bekanntmachung

 

Mit der Eingabe vom 10.11.2025 hat Herr DI Helmut Ecker-Eckhofen, 8072 Mellach, Am Kastanienhof 1; die Bauvollendung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 18.11.2021, GZ.: BHLB-13869/2021-27, wasserrechtlich bewilligten Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Poniglbach auf Gst. Nr. 1/1, 1/2, 1/3, 2, KG Kainach, Gst. Nr. 170/1, KG Werndorf, Gst. Nr. 712/1, 712/2, 783, KG Wundschuh, Gst. Nr. .89/1, 549/2, 549/3, 550/2, 551/1, 551/2, 2298, KG Weitendorf, angezeigt.

Darüber fand am 25.11.2025 eine mündliche Verhandlung statt, bei der Änderungen des umgesetzten Projekts festgestellt wurden. Am 22.06.2026 wurde das Ausführungsprojekt von Herrn DI EckerEckhofen übermittelt.

Hierüber wird im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG. 1991, BGBl. Nr. 51, und der §§ 98 und 107 WRG. 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung BGBl. 73/2018, die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für

 

Dienstag, den 21.07.2026

um ca. 10:45 Uhr

 

mit dem Zusammentritt im Gemeindeamt Wildon angeordnet.

13869-21 DI Ecker-Eckhofen Helmut_ Öff. BK.pdf Dateigröße: 193 KB

Kundmachung - Beschluss 1. Nachtragsvoranschlag und mittelfristiger Finanzplan

20260609_KM NVA_Beschluss.pdf Dateigröße: 368 KB

Kundmachung - 13. GRS 24.06.2026 - Beschlüsse

13.GRS_Beschlüsse_KM.pdf Dateigröße: 388 KB

Kundmachung - Auszahlung Jagdpachtschilling

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in der Sitzung vom 20.05.2026, Top 11 den Aufteilungsentwurf zur Verteilung des Jagdpachtschillings beschlossen. Rechtsgrundlage: § 21 Stmk. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 23/1986, in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 74/2022. Der von den Jagdgesellschaften erlegte Jagdpachtschilling wurde unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindegebiet einbezogenen Grundstücke auf die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes aufgeteilt. Der Jagdpachtschilling ist in der Zeit von 01.10.2026 (sechs Wochen) bis zum 13.11.2026, zu den Parteienverkehrszeiten von den Grundeigentümern im Gemeindeamt, Bürgerservice, Amtskasse, Hauptplatz 61, abzuholen. Grundeigentümer können sich durch eine andere Person, die mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet ist, für die Entgegennahme der Auszahlung vertreten lassen. Für die Auszahlung auf ein Konto ist ein schriftlicher Antrag mit Name, Bank und IBAN zu stellen. Gemäß § 21 Stmk. Jagdgesetz verfallen Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, zu Gunsten der Gemeindekasse.

2026_05_27_Km_Auszahlung_sig_.pdf Dateigröße: 320 KB

Kundmachung - Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade 2026

Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2026 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark gemäß §§ 5 (2) und 9 (2) der Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl.Nr. 35/2010 idgF.

ARZ-FD-Bekanntgabe-ARZ Strategie_2026.pdf Dateigröße: 440 KB

Kundmachung - Sitzungsplan 2026

Sitzungsplan 2026 Dateigröße: 76 KB