Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Kundmachung
Öffentliche Bekanntmachung - BHLB-13869/2021-67
Öffentliche Bekanntmachung
Mit der Eingabe vom 10.11.2025 hat Herr DI Helmut Ecker-Eckhofen, 8072 Mellach, Am Kastanienhof 1; die Bauvollendung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 18.11.2021, GZ.: BHLB-13869/2021-27, wasserrechtlich bewilligten Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Poniglbach auf Gst. Nr. 1/1, 1/2, 1/3, 2, KG Kainach, Gst. Nr. 170/1, KG Werndorf, Gst. Nr. 712/1, 712/2, 783, KG Wundschuh, Gst. Nr. .89/1, 549/2, 549/3, 550/2, 551/1, 551/2, 2298, KG Weitendorf, angezeigt.
Darüber fand am 25.11.2025 eine mündliche Verhandlung statt, bei der Änderungen des umgesetzten Projekts festgestellt wurden. Am 22.06.2026 wurde das Ausführungsprojekt von Herrn DI EckerEckhofen übermittelt.
Hierüber wird im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG. 1991, BGBl. Nr. 51, und der §§ 98 und 107 WRG. 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung BGBl. 73/2018, die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für
Dienstag, den 21.07.2026
um ca. 10:45 Uhr
mit dem Zusammentritt im Gemeindeamt Wildon angeordnet.
Kundmachung - Warnmeldung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade
Kundmachung - Beschluss 1. Nachtragsvoranschlag und mittelfristiger Finanzplan
Kundmachung - 13. GRS 24.06.2026 - Beschlüsse
Kundmachung - Warnmeldung Weinbau Amerikanische Rebzikade
Kundmachung - Jagdvergabe 2028 - 2038
Kundmachung - Auszahlung Jagdpachtschilling
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in der Sitzung vom 20.05.2026, Top 11 den Aufteilungsentwurf zur Verteilung des Jagdpachtschillings beschlossen. Rechtsgrundlage: § 21 Stmk. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 23/1986, in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 74/2022. Der von den Jagdgesellschaften erlegte Jagdpachtschilling wurde unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindegebiet einbezogenen Grundstücke auf die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes aufgeteilt. Der Jagdpachtschilling ist in der Zeit von 01.10.2026 (sechs Wochen) bis zum 13.11.2026, zu den Parteienverkehrszeiten von den Grundeigentümern im Gemeindeamt, Bürgerservice, Amtskasse, Hauptplatz 61, abzuholen. Grundeigentümer können sich durch eine andere Person, die mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet ist, für die Entgegennahme der Auszahlung vertreten lassen. Für die Auszahlung auf ein Konto ist ein schriftlicher Antrag mit Name, Bank und IBAN zu stellen. Gemäß § 21 Stmk. Jagdgesetz verfallen Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, zu Gunsten der Gemeindekasse.
Kundmachung - Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade 2026
Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2026 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark gemäß §§ 5 (2) und 9 (2) der Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl.Nr. 35/2010 idgF.