Kundmachung

Österreichisches schwarzes Kreuz - Haus- und Friedhofssammlungen

Die Landesgeschäftsstelle Steiermark des Österreichischen Schwarzen Kreuzes – Kriegsgräberfürsorge erlaubt sich höflichst mitzuteilen, dass mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. August 2026,

GZ: ABT03-1.0-16050/2014- 144 und -145,

die Bewilligung erteilt wurde, im Bundesland Steiermark folgende öffentliche Sammlung von Geldspenden durchzuführen:

• eine Haussammlung mit Sammellisten in der Zeit vom

01. bis 31. Oktober 2026

• eine Straßensammlung mit Sammelbüchsen vor den Friedhöfen in der Zeit vom

26. Oktober bis 1. November 2026

2026-Aufruf.pdf Dateigröße: 287 KB

Information - GISquadrat GmbH, Geoinformationssystem

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Firma GISquadrat GmbH führt im Auftrag der Marktgemeinde Wildon Vermessungsarbeiten im Gemeindegebiet Wildon durch.

Es werden die Neu- und Zubauten, die im Gemeindegebiet entstanden sind, vermessen und der Naturbestand aufgenommen.

Dadurch wird das Geo-Informationssystem aktuell gehalten.

Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Firma GISquadrat GmbH bzw. deren Auftragnehmer Zutritt zu ihrem Grundstück zu gewähren.

Sollten Sie Fragen haben, steht Mag. Hermann OFNER unter Tel. 03182 3227 21 oder per EMail an bauamt@wildon.gv.at zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße

Für den Bürgermeister

Mag. Hermann OFNER

2026_08_18_an_GIS_Naturbestand_sig_.pdf Dateigröße: 366 KB

Kundmachung - Auszahlung Jagdpachtschilling

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in der Sitzung vom 20.05.2026, Top 11 den Aufteilungsentwurf zur Verteilung des Jagdpachtschillings beschlossen. Rechtsgrundlage: § 21 Stmk. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 23/1986, in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 74/2022. Der von den Jagdgesellschaften erlegte Jagdpachtschilling wurde unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindegebiet einbezogenen Grundstücke auf die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes aufgeteilt. Der Jagdpachtschilling ist in der Zeit von 01.10.2026 (sechs Wochen) bis zum 13.11.2026, zu den Parteienverkehrszeiten von den Grundeigentümern im Gemeindeamt, Bürgerservice, Amtskasse, Hauptplatz 61, abzuholen. Grundeigentümer können sich durch eine andere Person, die mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet ist, für die Entgegennahme der Auszahlung vertreten lassen. Für die Auszahlung auf ein Konto ist ein schriftlicher Antrag mit Name, Bank und IBAN zu stellen. Gemäß § 21 Stmk. Jagdgesetz verfallen Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, zu Gunsten der Gemeindekasse.

2026_05_27_Km_Auszahlung_sig_.pdf Dateigröße: 320 KB