Kundmachung

Kundmachung - B-2025-1044-00351

Kundmachung

Änderung ÖEK 0.07 und FWP 0.31 RHL GmbH, Kainachtalstraße 84,

KG Weitendorf, 2566/1, 2563/1, 2562/1, 3007, 3008, 3009, 3010, 3011

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in seiner öffentlichen Sitzung vom

23.09.2026 gemäß § 24 (1) des StROG 2010 idF LGBL. 20/2026 den Beschluss gefasst,

das örtliche Entwicklungskonzept zu ändern und den beiliegenden Entwurf, GZ: RO-610-

59/0.07 ÖEK (Verordnungswortlaut, Erläuterungen und zeichnerische Darstellung) mit

Plandatum 01.09.2026, verfasst von der Firma Interplan ZT GmbH, vertreten durch Architekt

DI Günter Reissner MSc, in der Zeit von

12.10.2026 bis einschließlich 07.12.2026

im Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.

Kundmachung Dateigröße: 257 KB Auflage Dateigröße: 2,4 MB

Kundmachung und Ladung - B-2025-1044-00551

Kundmachung und Ladung

zur Bauverhandlung

Mit Eingabe vom 11.03.2026 hat Familie Herbert und Sabine Fuchs, 8410 Wildon, gemäß

§ 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995, in der geltenden

Fassung, um die Erteilung der Baubewilligung für die Bauvorhaben Um- und Zubau

Schweinestallungen und Abstellräume bei bestehenden Gebäuden, Neubau fünf Silos,

Zubau Garage zur bestehenden Garage, Zubau zum bestehenden Abstellraum für

landwirtschaftliche Geräte, Neubau Hoftankstelle auf dem Grundstück Nr. 195, EZ

66428/00034, KG 66428 Sukdull, Sukdull 16, angesucht.

Hierüber werden im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBI. Nr. 51, i. d. g. F., die

Bauverhandlung und der Ortsaugenschein von Amts wegen für

Mittwoch, den 28.10.2026, um ca. 10:30 Uhr

mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle Sukdull 16 angeordnet.

Verhandlungsleiter: Mag. Hermann OFNER oder Ing. Andreas PENKA

KM und Ladung Dateigröße: 255 KB

Kundmachung und Ladung - B-2026-1044-00769

Kundmachung und Ladung

zur Bauverhandlung

Mit Eingabe vom 24.09.2026 haben Christian und Barbara Skoff, 8410 Wildon, gemäß §

22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995, in der geltenden

Fassung, um die Erteilung der Baubewilligung für die Bauvorhaben Neubau Hackgut

Heizungsanlage, Geländeveränderungen, Garage, 50 PKW Abstellplätze, auf dem

Grundstück Nr. 338/8, EZ 66429/00006, KG 66429 Unterhaus, Bockberg 1, angesucht.

Hierüber werden im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBI. Nr. 51, i. d. g. F., die

Bauverhandlung und der Ortsaugenschein von Amts wegen für

28.10.2026, um ca. 08:30 Uhr,

mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle Bockberg 1 angeordnet.

Verhandlungsleiter: Mag. Hermann OFNER oder Ing. Andreas PENKA

KM und Ladung Dateigröße: 256 KB

Lindner Traktor zu verkaufen!

Betreff: Lindner Traktor zu verkaufen

 

Zum Verkauf steht ein Traktor der Marke Lindner.

Weitere Informationen zum Fahrzeug sowie die Möglichkeit einer Besichtigung vor Ort erhalten Sie gerne bei:

Herrn Ernest Probst

Telefon: 0664 8570 412

Bei Interesse bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Besichtigungs-termins.

0140_261006131204_001.pdf Dateigröße: 227 KB

Österreichisches schwarzes Kreuz - Haus- und Friedhofssammlungen

Die Landesgeschäftsstelle Steiermark des Österreichischen Schwarzen Kreuzes – Kriegsgräberfürsorge erlaubt sich höflichst mitzuteilen, dass mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. August 2026,

GZ: ABT03-1.0-16050/2014- 144 und -145,

die Bewilligung erteilt wurde, im Bundesland Steiermark folgende öffentliche Sammlung von Geldspenden durchzuführen:

• eine Haussammlung mit Sammellisten in der Zeit vom

01. bis 31. Oktober 2026

• eine Straßensammlung mit Sammelbüchsen vor den Friedhöfen in der Zeit vom

26. Oktober bis 1. November 2026

2026-Aufruf.pdf Dateigröße: 287 KB

Information - GISquadrat GmbH, Geoinformationssystem

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Firma GISquadrat GmbH führt im Auftrag der Marktgemeinde Wildon Vermessungsarbeiten im Gemeindegebiet Wildon durch.

Es werden die Neu- und Zubauten, die im Gemeindegebiet entstanden sind, vermessen und der Naturbestand aufgenommen.

Dadurch wird das Geo-Informationssystem aktuell gehalten.

Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Firma GISquadrat GmbH bzw. deren Auftragnehmer Zutritt zu ihrem Grundstück zu gewähren.

Sollten Sie Fragen haben, steht Mag. Hermann OFNER unter Tel. 03182 3227 21 oder per EMail an bauamt@wildon.gv.at zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße

Für den Bürgermeister

Mag. Hermann OFNER

2026_08_18_an_GIS_Naturbestand_sig_.pdf Dateigröße: 366 KB

Kundmachung - Auszahlung Jagdpachtschilling

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in der Sitzung vom 20.05.2026, Top 11 den Aufteilungsentwurf zur Verteilung des Jagdpachtschillings beschlossen. Rechtsgrundlage: § 21 Stmk. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 23/1986, in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 74/2022. Der von den Jagdgesellschaften erlegte Jagdpachtschilling wurde unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindegebiet einbezogenen Grundstücke auf die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes aufgeteilt. Der Jagdpachtschilling ist in der Zeit von 01.10.2026 (sechs Wochen) bis zum 13.11.2026, zu den Parteienverkehrszeiten von den Grundeigentümern im Gemeindeamt, Bürgerservice, Amtskasse, Hauptplatz 61, abzuholen. Grundeigentümer können sich durch eine andere Person, die mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet ist, für die Entgegennahme der Auszahlung vertreten lassen. Für die Auszahlung auf ein Konto ist ein schriftlicher Antrag mit Name, Bank und IBAN zu stellen. Gemäß § 21 Stmk. Jagdgesetz verfallen Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, zu Gunsten der Gemeindekasse.

2026_05_27_Km_Auszahlung_sig_.pdf Dateigröße: 320 KB