Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Kundmachung
Österreichisches schwarzes Kreuz - Haus- und Friedhofssammlungen
Die Landesgeschäftsstelle Steiermark des Österreichischen Schwarzen Kreuzes – Kriegsgräberfürsorge erlaubt sich höflichst mitzuteilen, dass mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. August 2026,
GZ: ABT03-1.0-16050/2014- 144 und -145,
die Bewilligung erteilt wurde, im Bundesland Steiermark folgende öffentliche Sammlung von Geldspenden durchzuführen:
• eine Haussammlung mit Sammellisten in der Zeit vom
01. bis 31. Oktober 2026
• eine Straßensammlung mit Sammelbüchsen vor den Friedhöfen in der Zeit vom
26. Oktober bis 1. November 2026
Kundmachung - 14. GRS 23.09.2026 - Beschlüsse
Information - GISquadrat GmbH, Geoinformationssystem
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Firma GISquadrat GmbH führt im Auftrag der Marktgemeinde Wildon Vermessungsarbeiten im Gemeindegebiet Wildon durch.
Es werden die Neu- und Zubauten, die im Gemeindegebiet entstanden sind, vermessen und der Naturbestand aufgenommen.
Dadurch wird das Geo-Informationssystem aktuell gehalten.
Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Firma GISquadrat GmbH bzw. deren Auftragnehmer Zutritt zu ihrem Grundstück zu gewähren.
Sollten Sie Fragen haben, steht Mag. Hermann OFNER unter Tel. 03182 3227 21 oder per EMail an bauamt@wildon.gv.at zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Für den Bürgermeister
Mag. Hermann OFNER
Kundmachung - Auszahlung Jagdpachtschilling
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in der Sitzung vom 20.05.2026, Top 11 den Aufteilungsentwurf zur Verteilung des Jagdpachtschillings beschlossen. Rechtsgrundlage: § 21 Stmk. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 23/1986, in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 74/2022. Der von den Jagdgesellschaften erlegte Jagdpachtschilling wurde unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindegebiet einbezogenen Grundstücke auf die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes aufgeteilt. Der Jagdpachtschilling ist in der Zeit von 01.10.2026 (sechs Wochen) bis zum 13.11.2026, zu den Parteienverkehrszeiten von den Grundeigentümern im Gemeindeamt, Bürgerservice, Amtskasse, Hauptplatz 61, abzuholen. Grundeigentümer können sich durch eine andere Person, die mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet ist, für die Entgegennahme der Auszahlung vertreten lassen. Für die Auszahlung auf ein Konto ist ein schriftlicher Antrag mit Name, Bank und IBAN zu stellen. Gemäß § 21 Stmk. Jagdgesetz verfallen Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, zu Gunsten der Gemeindekasse.
Kundmachung - Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade 2026
Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2026 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark gemäß §§ 5 (2) und 9 (2) der Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl.Nr. 35/2010 idgF.