Kundmachung

Information - GISquadrat GmbH, Geoinformationssystem

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Firma GISquadrat GmbH führt im Auftrag der Marktgemeinde Wildon Vermessungsarbeiten im Gemeindegebiet Wildon durch.

Es werden die Neu- und Zubauten, die im Gemeindegebiet entstanden sind, vermessen und der Naturbestand aufgenommen.

Dadurch wird das Geo-Informationssystem aktuell gehalten.

Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Firma GISquadrat GmbH bzw. deren Auftragnehmer Zutritt zu ihrem Grundstück zu gewähren.

Sollten Sie Fragen haben, steht Mag. Hermann OFNER unter Tel. 03182 3227 21 oder per EMail an bauamt@wildon.gv.at zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße

Für den Bürgermeister

Mag. Hermann OFNER

2026_08_18_an_GIS_Naturbestand_sig_.pdf Dateigröße: 366 KB

Kundmachung und Ladung - B-2026-1044-00468

Mit Eingabe vom 23.07.2026 hat Peter Powoden, 8410 Wildon, gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995, in der geltenden Fassung, um die Erteilung der Baubewilligung für das Bauvorhaben Um- und Zubau beim bestehenden unterkellerten Einfamilien-Wohnhaus, Neubau Sommergarten, Flugdach und Abstellplatz für zwei KFZ auf dem Grundstück Nr. 278/4, EZ 66429/00109, KG 66429 Unterhaus, Leibnitzer Straße 9, angesucht.

Hierüber werden im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBI. Nr. 51, i. d. g. F., die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein von Amts wegen für

 

Dienstag, den 08.09.2026, um ca. 08:30 Uhr

 

mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle, Leibnitzer Straße 9 angeordnet. Verhandlungsleiter: Mag. Hermann OFNER

2026_08_18_Km_BauV_sig_.pdf Dateigröße: 257 KB

Kundmachung und Ladung - B-2026-1044-00570

Mit Eingabe vom 13.08.2026 hat Daniel Germauz, 8410 Wildon, gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995, in der geltenden Fassung, um die Erteilung der Baubewilligung für die Bauvorhaben Zu- und Umbau bestehendes Wohnhaus , Neubau Garage mit Laube, Neubau Sickerschacht, auf dem Grundstück Nr. 822/2, EZ 66431/01052, KG Wildon (66431), Weißenegger Straße 1, angesucht.

Hierüber werden im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBI. Nr. 51, i. d. g. F., die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein von Amts wegen für Dienstag, den 08.09.2026, um ca. 08:30 Uhr mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle, Weißenegger Straße 1, angeordnet.

Verhandlungsleiter: Ing. Andreas PENKA

2026 08 13 Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung.pdf Dateigröße: 312 KB

Kundmachung - Auszahlung Jagdpachtschilling

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in der Sitzung vom 20.05.2026, Top 11 den Aufteilungsentwurf zur Verteilung des Jagdpachtschillings beschlossen. Rechtsgrundlage: § 21 Stmk. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 23/1986, in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 74/2022. Der von den Jagdgesellschaften erlegte Jagdpachtschilling wurde unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindegebiet einbezogenen Grundstücke auf die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes aufgeteilt. Der Jagdpachtschilling ist in der Zeit von 01.10.2026 (sechs Wochen) bis zum 13.11.2026, zu den Parteienverkehrszeiten von den Grundeigentümern im Gemeindeamt, Bürgerservice, Amtskasse, Hauptplatz 61, abzuholen. Grundeigentümer können sich durch eine andere Person, die mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet ist, für die Entgegennahme der Auszahlung vertreten lassen. Für die Auszahlung auf ein Konto ist ein schriftlicher Antrag mit Name, Bank und IBAN zu stellen. Gemäß § 21 Stmk. Jagdgesetz verfallen Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, zu Gunsten der Gemeindekasse.

2026_05_27_Km_Auszahlung_sig_.pdf Dateigröße: 320 KB