Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Kundmachung
Kundmachung - B-2026-1044-00355
FWP Änderung 0.29 Rennweg Mobilfunkmast
KG 66431 Wildon, GSt. Nr. 421/1
Kundmachung
Flächenwidmungsplan Änderung 0.29 Rennweg „Mobilfunkmast“
Einladung zur Anhörung gemäß § 39 (1) Stmk. ROG 2010 iVm § 92 GemO 1967
Die Marktgemeinde Wildon beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan gemäß § 39 (1) StROG
2010 idF LGBl. 20/2026 wie folgt zu ändern:
Eine Teilfläche des Grundstücks 421/1 der KG Wildon wird als Freiland, land- und
forstwirtschaftliche Nutzung festgelegt.
Der Plan (zeichnerische Darstellung) im Maßstab 1:2.500 mit Datum 07.09.2026, GZ: RO-
610-59/0.29 FWP, verfasst von der Firma Interplan ZT GmbH, vertreten durch Architekt
DI Günter Reissner MSc, ist integrierender Bestandteil dieser Verordnung. Der Bestand und
die Änderung gehen aus der zeichnerischen Darstellung hervor (siehe Beilage).
Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes liegt in der Zeit
von 21.09.2026 bis 05.10.2026
während der Parteienverkehrszeiten zur Einsichtnahme im Gemeindeamt auf.
Kundmachung - Einberufung 14. GRS, 23.09.2026
Information - GISquadrat GmbH, Geoinformationssystem
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Firma GISquadrat GmbH führt im Auftrag der Marktgemeinde Wildon Vermessungsarbeiten im Gemeindegebiet Wildon durch.
Es werden die Neu- und Zubauten, die im Gemeindegebiet entstanden sind, vermessen und der Naturbestand aufgenommen.
Dadurch wird das Geo-Informationssystem aktuell gehalten.
Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Firma GISquadrat GmbH bzw. deren Auftragnehmer Zutritt zu ihrem Grundstück zu gewähren.
Sollten Sie Fragen haben, steht Mag. Hermann OFNER unter Tel. 03182 3227 21 oder per EMail an bauamt@wildon.gv.at zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Für den Bürgermeister
Mag. Hermann OFNER
Kundmachung - Auszahlung Jagdpachtschilling
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in der Sitzung vom 20.05.2026, Top 11 den Aufteilungsentwurf zur Verteilung des Jagdpachtschillings beschlossen. Rechtsgrundlage: § 21 Stmk. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 23/1986, in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 74/2022. Der von den Jagdgesellschaften erlegte Jagdpachtschilling wurde unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindegebiet einbezogenen Grundstücke auf die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes aufgeteilt. Der Jagdpachtschilling ist in der Zeit von 01.10.2026 (sechs Wochen) bis zum 13.11.2026, zu den Parteienverkehrszeiten von den Grundeigentümern im Gemeindeamt, Bürgerservice, Amtskasse, Hauptplatz 61, abzuholen. Grundeigentümer können sich durch eine andere Person, die mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet ist, für die Entgegennahme der Auszahlung vertreten lassen. Für die Auszahlung auf ein Konto ist ein schriftlicher Antrag mit Name, Bank und IBAN zu stellen. Gemäß § 21 Stmk. Jagdgesetz verfallen Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, zu Gunsten der Gemeindekasse.
Kundmachung - Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade 2026
Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2026 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark gemäß §§ 5 (2) und 9 (2) der Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl.Nr. 35/2010 idgF.