ABGABEN & GEBÜHREN

Müllgebühren exkl. 10%
EGW (Einwohnergleichwert) jährlich                             

1 Person 1,00 EGW 24,43 €
2 Personen 2,00 EGW 48,86 €
3 Personen 3,00 EGW 73,30 €
4 Personen 4,00 EGW 97,73 €
5 Personen 5,00 EGW 122,16 €
6 Personen 6,00 EGW 146,59 €
usw.    

Restmülltonnengebühren jährlich 

80 Liter 45,81 €
120 Liter 66,17 €
240 Liter 127,25 €
360 Liter 193,42 €
770 Liter 376,66 €
1100 Liter 559,90 €

Biomülltonnengebühren jährlich  

120 Liter 101,80 €
240 Liter 152,70 €
360 Liter 203,60 €
770 Liter 458,10 €
1100 Liter 763,50 €

                                 

Kanalbenützungsgebühren exkl. 10%
EGW (Einwohnergleichwert) jährlich

1 Person 1,00 EGW 45,81 €
2 Personen 2,00 EGW 91,62 €
3 Personen 3,00 EGW 137,43 €
4 Personen 4,00 EGW 183,24 €
5 Personen 5,00 EGW 229,05 €
6 Personen 6,00 EGW 274,86 €
usw.    

Grundgebühr pro NE jährlich ab 01.01.2024    152,70 €                                                                        

Leerstehende Wohneinheiten werden mit mindestens 1,00 EGW abgerechnet!                              

ACHTUNG: Für Betriebe gibt es für die Berechnung der Abgaben eigene Regelungen (EGW Anzahl Mitarbeiter). Diese entnehmen Sie bitte der Abfallabfuhrordnung und der Kanalabgabenordnung auf unserer Homepage.

Wassergebühren exkl. 10%
Wasserzählergebühr jährlich 

3 m³ Zähler 10,18 €
4 m³ Zähler 12,22 €
5 m³ Zähler 15,27 €
7 m³ Zähler 17,31 €
10 m³ Zähler 20,36 €
16 m³ Zähler 25,45 €
über 16 m³ Zähler siehe Verordnung

Bereitstellungsgebühr jährlich

je Nutzungseinheit (NE) 30,54 €
Gebührensatz pro Kubikmeter ab 01.01.2024 2,24 €
Bauwasserzähler pro NE pauschal 50,00 €

Die oben angeführten Gebühren werden vierteljährlich vorgeschrieben und sind
jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Grundsteuer
Für die Berechnung der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag, welcher vom Finanzamt festgesetzt wird, mit einem Hebesatz von 500% multipliziert.
Dies ergibt den jährlichen Betrag der Grundsteuer. Beträgt die Grundsteuer für das ganze Jahr weniger als € 75,00 wird sie im zweiten Quartal zur Gänze abgerechnet. Beträgt die Grundsteuer mehr als € 75,00 wird sie auf alle vier Quartale aufgeteilt. 

Haben Sie Fragen zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte an das Finanzamt unter 050 233 233.

 Wasseranschlussgebühr exkl. 10%

Anschlusswert Halbanschluss Vollanschluss
1 Zoll 1.400 € 2.800,00 €
5/4 Zoll 1.600 € 3.200,00 €
6/4 Zoll 1.800 € 3.600,00 €
2 Zoll 2.200 € 4.400,00 €

Bauabgabe
50% Bruttofläche Dachgeschoss x 11,40 - keine Umsatzsteuer                            
100% Bruttofläche Erdgeschoss x 11,40 - keine Umsatzsteuer
                             
Kanalanschlussgebühr exkl. 10%                          
50% Bruttofläche Dachgeschoss x 16,72                                          
100% Bruttofläche Erdgeschoss x 16,72

Hundeabgabe
60,-- € je Hund und Jahr