ABGABEN & GEBÜHREN

Müllgebühren exkl. 10%
EGW (Einwohnergleichwert) jährlich                             

1 Person 1,00 EGW 24,41 €
2 Personen 2,00 EGW 50,80 €
3 Personen 3,00 EGW 76,20 €
4 Personen 4,00 EGW 101,64 €
5 Personen 5,00 EGW 127,04 €
6 Personen 6,00 EGW 152,46 €
usw.    

Restmülltonnengebühren jährlich 

80 Liter 47,64 €
120 Liter 68,82 €
240 Liter 132,34 €
360 Liter 201,16 €
770 Liter 391,73 €
1100 Liter 582,30 €

Biomülltonnengebühren jährlich  

120 Liter 105,87 €
240 Liter 158,81 €
360 Liter 211,74 €
770 Liter 476,42 €
1100 Liter 794,04 €

                                 

Kanalbenützungsgebühren exkl. 10%
EGW (Einwohnergleichwert) jährlich

1 Person 1,00 EGW 47,64 €
2 Personen 2,00 EGW 95,28 €
3 Personen 3,00 EGW 142,92 €
4 Personen 4,00 EGW 190,56 €
5 Personen 5,00 EGW 238,20 €
6 Personen 6,00 EGW 285,84 €
usw.    

Grundgebühr pro NE jährlich ab 01.01.2026 - 158,81 €                                                                        

Leerstehende Wohneinheiten werden mit mindestens 1,00 EGW abgerechnet!                              

ACHTUNG: Für Betriebe gibt es für die Berechnung der Abgaben eigene Regelungen (EGW Anzahl Mitarbeiter). Diese entnehmen Sie bitte der Abfallabfuhrordnung und der Kanalabgabenordnung auf unserer Homepage.

Wassergebühren exkl. 10%
Wasserzählergebühr jährlich 

3 m³ Zähler 17,16 €
4 m³ Zähler 19,24 €
5 m³ Zähler 22,36 €
7 m³ Zähler 24,96 €
10 m³ Zähler 28,08 €
16 m³ Zähler 33,28 €
über 16 m³ Zähler siehe Verordnung

Bereitstellungsgebühr jährlich

je Nutzungseinheit (NE) 31,76 €
Gebührensatz pro Kubikmeter ab 01.01.2024   2,33 €
Bauwasserzähler pro NE pauschal 150,00 €

Die oben angeführten Gebühren werden vierteljährlich vorgeschrieben und sind
jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Grundsteuer
Für die Berechnung der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag, welcher vom Finanzamt festgesetzt wird, mit einem Hebesatz von 500% multipliziert.
Dies ergibt den jährlichen Betrag der Grundsteuer. Beträgt die Grundsteuer für das ganze Jahr weniger als € 75,00 wird sie im zweiten Quartal zur Gänze abgerechnet. Beträgt die Grundsteuer mehr als € 75,00 wird sie auf alle vier Quartale aufgeteilt. 

Haben Sie Fragen zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte an das Finanzamt unter 050 233 233.

 Wasseranschlussgebühr exkl. 10%

Anschlusswert Halbanschluss Vollanschluss
1 Zoll 1.400 € 2.800,00 €
5/4 Zoll 1.600 € 3.200,00 €
6/4 Zoll 1.800 € 3.600,00 €
2 Zoll 2.200 € 4.400,00 €

Bauabgabe
50% Bruttofläche Dachgeschoss x 11,40 - keine Umsatzsteuer                            
100% Bruttofläche Erdgeschoss x 11,40 - keine Umsatzsteuer
                             
Kanalanschlussgebühr exkl. 10%                          
50% Bruttofläche Dachgeschoss x 16,72                                          
100% Bruttofläche Erdgeschoss x 16,72

Hundeabgabe
60,-- € je Hund und Jahr