Zu den Formularen und Förderanträgen
Förderrichtlinie der Marktgemeinde Wildon
laut Gemeinderatsbeschluss vom 25.06.2025
EGW für Kinder unter 14 Jahren
Es wird eine 50%ige Förderung der EGW (Müll + Kanal) gestaffelt pro Quartal für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahres gewährt.
Der Antrag kann jährlich, beginnend ab Jänner für das vorangegangene Jahr gestellt werden, unter der Voraussetzung, dass keine Rückstände bestehen, sowie zum Zeitpunkt der Antragstellung der Hauptwohnsitz des Kindes in Wildon ist.
Geburt
An Mütter bzw. Eltern von Neugeborenen mit Wohnsitz in Wildon wird eine Zuwendung von
70,00 Euro in Form eines Gutscheins ("Babygutschein") sowie ein Sicherheitspaket im Wert von 30,00 Euro überreicht.
Geburtstag
Die Glückwünsche zum 50. und 60. Geburtstag werden mit einem Billett überbracht. Anlässlich der Gratulation zum 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr, wird seitens der Gemeindevertretung jeweils ein Geschenk und Gutschein im Gesamtwert von 50,00 Euro überreicht.
Gründecken
Zuschuss zur Anlage von Gründecken für lebensraumverbessernde Maßnahmen und Bienenschutz.
Für Flächen im Gebiet der Marktgemeinde Wildon wird für angelegte Blüh- und Begrünungsflächen ein Zuschuss von 10,00 Euro pro Hektar und Jahr gewährt.
Für aus ökologischer Sicht höherwertige Maßnahmen werden landwirtschaftliche Saatgut-Förderungen auch in höherem Ausmaß bis auf Widerruf und beschränkt auf die budgetären Mittel des Postens "Naturschutz und Landschaftspflege" gewährt.
Heizkostenzuschuss
Für Menschen in Haushalten mit nachweislich geringem Einkommen gewährt die Marktgemeinde Wildon einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 200 Euro pro Jahr ab 01.01.2026. Bezugsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Wildon, die die Anforderungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses des Landes Steiermark erfüllen. (Richtlinien: www.soziales.steiermark.at)
Der Heizkostenzuschuss kann ab Oktober für die jeweilige Wintersaison im Bürgerservice des Gemeindeamtes, Hauptplatz 61, gestellt werden.
Inserat Gemeindezeitung
Unternehmen mit Sitz in Wildon können ein kostenloses Inserat (Viertelseite) in der Gemeindezeitung pro Jahr in Anspruch nehmen.
Kinderbetreuung außerhalb Wildon
Für die Unterbringung von Kindern unter drei Jahren in einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe) außerhalb des Gemeindegebietes Wildon wird eine Förderung von 100,00 Euro pro Monat an berufstätige und in Wildon wohnhafte Eltern gewährt, wenn es keine verfügbaren Plätze in der gemeindeeigenen Kinderkrippe oder bei einer Tagesmutter in Wildon gibt.
Zur Auszahlung der Förderung Kinderkrippe können nur Anträge angenommen werden, die eine unterfertigte Bestätigung beilegen, dass sie bei allen Tagesmüttern in Wildon nachgefragt haben (Bestätigung der Tagemütter Trägerorganisation) und die Zahlungsbestätigung für die Kosten der Unterbringungsstätte vorlegen. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise.
Klimaticketverleih
Klimatickets der Marktgemeinde Wildon für Wildoner können tageweise ausgeliehen werden bei Trafik und Postpartner Resch, Unterer Markt 32, Reservierungen: 03182 3255, sowie beim Kaufhaus/Gasthaus Zöhrer, Am Dorpfplatz 17, Reservierungen: 03182 2493
Kosten: 3,50 Euro/Tag
Maturaballspende
Für Maturanten mit Wohnsitz in Wildon wird eine Maturaballspende (mit oder ohne Ehrenschutz) von 70,00 Euro gewährt. Damit soll die Leistung von Maturanten anerkannt werden.
Schulveranstaltungen (Schullandwoche, Schikurse, Sprachwochen)
Ziel der Förderung ist, dass allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Schulveranstaltungen durch günstige Preisgestaltung ermöglicht werden soll.
Bei Schulveranstaltungen der Wildoner Volksschule und Mittelschule gewährt die Marktgemeinde Wildon einen Zuschuss von 35,00 Euro einmalig pro Schüler/Jahr. Die Förderung wird direkt mit der Direktion abgewickelt.
Taxi-Gutscheine
Jugendlichen und Senioren soll eine sichere Heimfahrt ermöglicht werden.
Für Jugendliche von 16 bis 24 Jahren und für Senioren ab 65 Jahren stellt die Marktgemeinde Wildon Taxi-Gutscheine für eine Taxifahrt vom Raum Leibnitz nach Wildon aus.
Der Gutschein im Wert von 20,00 Euro kostet 10,00 Euro pro Stück und ist im Bürgerservice erhältlich. Der Rest des Fahrpreises für die Taxifahrt ist vom Fahrgast zu bezahlen.
Derzeit gibt es Vereinbarungen mit folgenden Taxi-Unternehmen:
- H2 Wasserstoff Taxi, Kraus Gerhard, Wildon, Tel. 0660 1777 522
- Nina Tours GmbH, Langbauer Nina, Wildon, Tel. 0664 79 26 561
- Taxi Sackl Erich, Leitring, Tel. 03452 22 18
- May Taxi, Mayer Karl, Leibnitz, Tel. 03452 20 280
- Taxi Gino, Leibnitz, Tel. 0 2015 000
- Taxi Remmo, Burhan Remmo, Leibnitz, Tel. 0 660 6645588
- Taxi Ronny, Ronald Leonhard, Leibnitz, Tel. 03452 74080
- Taxi Silvia, Leibnitz, Tel. 0664 88657826
- EW Shuttle Service Personentransporte GmbH, Erwin Weilland, Premstätten, Tel. 050 40 80
Der Gutschein wird beim Taxifahrer eingelöst. Name, Anschrift, Datum und Fahrtstrecke sind einzutragen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzuweisen. Es können mehrere Fahrgäste einen Gutschein gemeinsam einlösen.
Pro Monat dürfen pro Person maximal 4 Gutscheine erworben werden.
Tierkörperverwertung
Die Marktgemeinde Wildon trägt 25 % der Kosten für die Tierkörperverwertung.
Die restlichen 75 % der Kosten sind vom Tierhalter zu tragen.
Tierzuchtförderung
- Rind 10,00 Euro pro Besamung laut Besamungsschein
- Schwein 9,00 Euro je Mutterschwein pro Jahr laut AMA-Tierbestandsliste
- Pferd 5,00 Euro pro Sprung laut Nachweis
- Schafe 4,00 Euro je Mutterschaf pro Jahr laut AMA-Tierbestandsliste
- Ziegen 4,00 Euro je Mutterziege pro Jahr laut AMA-Tierbestandsliste
Förderung pro Betrieb jährlich maximal 900,00 Euro.
TOP-Ticket Schüler, Studenten, Lehrlinge
Das TOP-Ticket für Schuler, Studenten und Lehrlinge wird wie folgt von der Marktgemeinde Wildon gefördert:
- Förderung TOP-Ticket Schülerfreifahrt 25,00 Euro pro Schüler/Jahr
- Förderung TOP-Ticket Studenten 25,00 Euro pro Student/Semester
- Förderung TOP-Ticket Lehrlinge 25,00 Euro pro Lehrling/Jahr
Windeltonne / Pflegetonne
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren und Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt.
Für Familien mit Wickelkindern von 0 bis 3 Jahren, für Tagesmütter und pflegebedürftige Personen mit Pflegegeldbezug wird eine "Windel-Restmüll-Tonne" bzw. "Pflege-Restmülltonne" mit 120 Liter, kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Bestellung ist telefonisch im Bürgerservice unter 03182 3227 möglich, die Zustellung erfolgt über den Wirtschaftshof.