KINDERGÄRTEN

Kindergarteneinschreibung

Liebe Eltern, liebes zukünftiges Kindergartenkind!

Bald ist es so weit und wir dürfen Sie und Ihr Kind bei uns im Kindergarten begrüßen. Eine Zeit voller Abenteuer, Entdeckungen, Spaß und neuer Freundschaften kann beginnen.

Einschreibung in allen drei Kindergärten am 31.01.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr

Benötigte Dokumente:
Geburtsurkunde, Impfpass, Meldezettel Ihres Kindes und Einschreibeformular

Bitte das nachstehende Anmeldeformular downloaden und ausgefüllt zur Einschreibung mitbringen oder direkt per E-Mail an: waltraud.szapacs@wildon.gv.at senden. (Bitte nicht vergessen, den gewünschten Kindergarten anzugeben).

Anmeldeblatt.pdf

Wichtig Information!

Eltern sind ab heuer laut Land Steiermark angehalten, ihr Kind zusätzlich zu registrieren und das Kinderportal zu nutzen, um sich für den gewünschten Kindergartenplatz vorzumerken.

 

Kinderportal

Vormerkung für Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhäuser, heilpädagogischen Kindergärten, Horte und Tageseltern in der Steiermark


Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte! 

Als Eltern/Erziehungsberechtigte denken Sie sicher bereits frühzeitig über eine geeignete außerfamiliäre Betreuungsform für Ihr Kind nach. Um Ihnen die Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu erleichtern, stellt Ihnen das Land Steiermark das Kinderportal KIPO zur Verfügung.

Das Kinderportal beinhaltet eine Übersicht aller Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhäuser, heilpädagogischen Kindergärten, Horte und Tageseltern in der Steiermark sowie die Möglichkeit der bequemen Vormerkung in den von Ihnen ausgewählten Wunscheinrichtungen.

Mit diesem Online-Angebot wird Ihnen die Suche nach einem Betreuungsplatz erleichtert, die Vormerkung Ihres Kindes vereinfacht, und Sie erhalten einen transparenten Einblick in die verfügbaren Betreuungsplätze in Ihrer Umgebung, samt zahlreichen Informationen zu Ihren bevorzugten Einrichtungen. Nutzen Sie das Kinderportal gerne frühzeitig, um sich einen Überblick zu verschaffen, um in pädagogischen Konzepten zu schmökern und um sich über die Rahmenbedingungen verschiedener Betreuungseinrichtungen zu informieren.

Die Vormerkung Ihres Kindes ist grundsätzlich erst in jenem Kalenderjahr in der Hauptvormerkphase zu tätigen, in welchem Ihr Kind in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung starten soll. Für die Vormerkung ist immer das Kinderportal zu nutzen, auch wenn Sie zusätzlich persönlich in die Einrichtung gebeten werden. Die genauen Informationen dazu - auch zu einem unterjährig benötigten Betreuungsplatz - erhalten Sie am Kinderportal.