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Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Mank 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 15 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Mannsdorf an der Donau

keine Vorgaben

 

 

Marbach an der Donau

Verordnung

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Marchegg

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 6 bis 21 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Maria Anzbach

Verordnung

Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

zusätzlich:

Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur 

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Maria Laach am Jauerling

keine Vorgaben

 

 

Markersdorf-Haindorf

Verordnung

Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

verboten: 

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Markgrafneusiedl 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonntag
    • ganztägig 

Markt Piesting

Verordnung

Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 22 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • 10 bis 12 Uhr 

Martinsberg 

keine Vorgaben 

 

 

Matzen-Raggendorf

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 12 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Mauerbach

Verordnung

Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.)

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 13 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Mautern an der DonauVerordnung

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe)

gilt nicht für:

land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 7 Uhr
    • 12 bis 13 Uhr
  • Samstag
    • bis 8 Uhr
    • 12 bis 13 Uhr
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Michelbach

keine Vorgaben

 

 

Michelhausen 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab mittags
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Mistelbach

Verordnung

Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 21 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Mitterbach am Erlaufsee

Verordnung

Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich

gilt nicht für:

landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • vor 7 Uhr
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Mitterndorf an der Fischa

Verordnung

  • Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen und Geräten mit einem Dauerschallpegel über 50 dB(A)
  • lärmverursachende Bautätigkeit
    • gilt nicht für Bautätigkeiten im Falle einer dringend erforderlichen Gebrechensbehebung oder im Katastropheneinsatz

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Mönichkirchen 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Mödling

Verordnung

Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten

verboten:

  • Samstag
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Moosbrunn

Verordnung

Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich

zusätzlich:

Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Muckendorf-Wipfingkeine Vorgaben  

Mühldorf

keine Vorgaben

 

 

Münchendorf

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • ganztägig

verboten:

  • Samstag
    • 12 bis 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion