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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines zum Europäischen Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, d.h. aus mehreren nationalen Märkten wird ein gemeinsamer Markt geschaffen.

Ziel ist es, neben der Ermöglichung der sog. vier Grundfreiheiten Wachstum, Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

Die Vorteile für Konsumentinnen/Konsumenten sind u.a. die große Auswahl an Produkten und die niedrigeren Preise. Außerdem wird durch die Konkurrenzsituation zwischen den Unternehmen die Qualität von Produkten und Dienstleistungen gesteigert. Zusätzlich erleichtert der Binnenmarkt die Arbeitsplatz- und Wohnsitzsuche innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.

Der Europäische Binnenmarkt funktioniert auf Basis der "vier Freiheiten":

  • Freier Warenverkehr
    Die Zollunion verbietet innerhalb des Europäischen Binnenmarktes die Einhebung von Ein- oder Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßige Beschränkungen. Gegenüber Drittländern gibt es gemeinsame Zolltarife. Zollkontrollen sind nur mehr an den Außengrenzen des Binnenmarktes vorgesehen.
  • Freier Personenverkehr
    Diese Freiheit definiert sich durch das Recht auf Ausübung einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit (Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer) und durch die Niederlassungsfreiheit (das Recht natürlicher und juristischer Personen, sich in allen EU-Mitgliedstaaten aufzuhalten und eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben) in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU. Zwischen den Schengen-Staaten gibt es keine Passkontrollen mehr. Dies führt zu einer größeren Mobilität für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger.
    Ein gültiges Reisedokument muss jedoch nach wie vor mitgeführt werden.
  • Freier Dienstleistungsverkehr
    Natürliche und juristische Personen haben das Recht auf grenzüberschreitende Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Ein breiteres Waren- und Dienstleistungsangebot soll die Folge sein. Eine wichtige Errungenschaft des Binnenmarktes im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
  • Freier Kapitalverkehr
    Die Beschränkungen im Zahlungsverkehr werden aufgehoben, um die Voraussetzungen für eine Währungsunion zu schaffen.

Alles, was den freien Verkehr der Grundfreiheiten einschränkt wird als Hürde für den Binnenmarkt angesehen. Größter Stolperstein des Binnenmarktes ist die unterschiedliche Auslegung sowie der schleppende Informationsfluss von Binnenmarkt-Regelungen innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten. Um dem entgegenzuwirken, arbeiten Mitgliedstaaten und Kommission gemeinsam an der Bewusstseinsbildung sowie an der Verbesserung ihrer Informationskanäle. Wichtige Instrumente dazu sind das YourEurope Portal sowie "SOLVIT".

"SOLVIT"

Die Vorschriften des europäischen Binnenmarktes bereiten den Bürgerinnen/Bürgern sowie den Unternehmerinnen/Unternehmern gelegentlich Probleme. Um diese Probleme zu lösen, wurde "SOLVIT", ein Online-Netzwerk als Anlaufstelle für Beschwerden gegründet. Das SOLVIT-Netzwerk versucht, schnelle und pragmatische Lösungen für Probleme von Bürgerinnen/Bürgern und Unternehmen zu finden, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch mitgliedstaatliche Behörden entstehen können.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft