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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen

Eine besondere Wegweiserfunktion für die Orientierung von Bürgerinnen/Bürgern kommt dem Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen (→ SMS) zu.

In den Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriumservice fallen Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts (insbesondere Auszahlung von Renten und Entschädigungen an Opfer von Krieg und Verbrechen), der Pflegevorsorge (Abwicklung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung, des Pflegekarenzgeldes oder der Zuwendungen zu den Kosten der Ersatzpflege) und der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen.   

Der Schwerpunkt des Sozialministeriumservice liegt in der Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und/oder Benachteiligung.

Das Sozialministeriumservice koordiniert und fördert dabei eine breite Palette von vernetzten Angeboten (Förderungen). Diese Dienstleistungen richten sich sowohl an Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer als auch an Unternehmen.

Das Sozialministeriumservice stellt auch den Grad der Behinderung sowie eine Eigenschaft als begünstigt Behinderte/Behinderter (→ USP) fest, stellt Behindertenpässe sowie Parkausweise aus und verwaltet den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen.

Im Bereich der Behindertengleichstellung führt das Sozialministeriumservice Schlichtungsverfahren durch und informiert auch über die Beseitigung von Barrieren.  

Das Sozialministeriumservice ist eine Bundesbehörde, die insbesondere für die Vollziehung von Verfahren in den nachfolgenden Bereichen zuständig ist:

Dienstleistungen des Sozialministeriumservice und seiner Landesstellen

Folgende Dienstleistungen werden u.a. für Menschen mit Behinderungen erbracht:

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz