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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines zum Schutz gegen Kriminalität

Seniorinnen/Senioren sind bevorzugte Opfer von Betrügerinnen/Betrügern bzw. Verbrecherinnen/Verbrechern. Diese nehmen an, dass sie sich in der Regel nicht so leicht gegen gewaltsame Angriffe wehren können wie jüngere Menschen. Besonders Trickbetrügerinnen/Trickbetrüger sehen in älteren Menschen leicht zu täuschende Opfer, da sie diese für vergesslich, ängstlich und unsicher halten. Viele Kriminelle nutzen auch die Einsamkeit älterer Menschen aus, um sich bei ihnen einzuschleichen.

Die Tricks der Täterinnen/Täter sind bei Verbrechen gegen ältere Personen in den meisten Fällen gleich oder zumindest ähnlich. Wenn man darüber Bescheid weiß, wie die Täterinnen/Täter bei solchen Verbrechen meist vorgehen, haben Betrügerinnen/Betrüger meist keine Chance. Mit dem Wissen wird es leicht fallen, betrügerische Absichten zu erkennen und sich entsprechend dagegen zu wehren.

Wer Opfer eines Verbrechens wurde, sollte eine Anzeige machen und unbedingt mit jemandem über das Erlebte sprechen (z.B. mit Verwandten oder anderen Vertrauenspersonen). Man kann sich auch an Beratungsstellen und Vereine für Opferhilfe wenden. Nähere Informationen für Opfer von Verbrechen und Adressen von Beratungsstellen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Thema "Unterstützungen für Verbrechensopfer".

Tipp

Wer ein Wertkarten-Mobiltelefon hat, kann in Notfällen auch einen Notruf tätigen, wenn das Guthaben bereits aufgebraucht ist. Die folgenden Rufnummern funktionieren immer, und zwar auch ohne eingelegte SIM-Karte bzw. bei einem Wertkarten-Mobiltelefon auch bei aufgebrauchtem Guthaben:

  • 112 (allgemeiner Notruf)
  • 122 (Feuerwehr)
  • 133 (Polizei)
  • 144 (Rettung)

Online-Ratgeber und -Rechner

Eigentum schützen (→ BK)

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres