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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Reisewarnung

Eine Reisewarnung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten für ein bestimmtes Landbzw.Gebiet ist ein klares Indiz für das Vorliegen einer Gefahr in einem Reisezielgebiet. Dabei wird angenommen, dass ein Durchschnittsreisender eine Reise in ein solches Land bzw. Gebiet nicht antreten würde.

Aufgrund einer genau definierten Entscheidungsmatrix gibt das BMEIA die folgenden Stufen vor:

StufenVorgegebener TextGründe
1. Guter Sicherheitsstandard"Guter Sicherheitsstandard" 
2. Erhöhtes Sicherheitsrisiko"bei Reisen nach/in das Gebiet .... wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen"Straßenraub, Überfälle auch tagsüber, vermehrt gewalttätige Demonstrationen, Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Risiko von Terroranschlägen, Epidemien
3. Hohes Sicherheitsrisiko in einem bestimmten Gebiet"von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Gebiet wird abgeraten"gewalttätige Auseinandersetzungen mit Todesopfern, hohes Risiko von Terroranschlägen; Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Epidemien
4. Hohes Sicherheitsrisiko in einem Land"von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land wird abgeraten"gewalttätige Auseinandersetzungen mit Todesopfern, hohes Risiko von Terroranschlägen, Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Epidemien
5. Partielle Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet

1. "vor Reisen in dieses Gebiet wird gewarnt"

2. "Österreicherinnen/Österreicher, die sich derzeit in diesem Gebiet aufhalten, werden dringend ersucht, sich unverzüglich mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines EU-Mitgliedstaates in Verbindung zu setzen"

3. "Den in diesem Gebiet lebenden Österreicherinnen/Österreichern wird dringend empfohlen, das Land zu verlassen"

(bürger-) kriegsähnliche Zustände, verhängtes Kriegsrecht, Krieg, Bürgerkrieg, Epidemien
6. Reisewarnung

1. "vor Reisenin dieses Land wird gewarnt"

2. "Österreicherinnen/Österreicher, die sich derzeit in diesem Land aufhalten werden dringend ersucht, sich unverzüglich mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines EU-Mitgliedstaates in Verbindung zu setzen"

3. "Den in diesem Land lebenden Österreicherinnen/Österreichern wird dringend empfohlen, das Land zu verlassen"

(bürger-) kriegsähnliche Zustände, verhängtes Kriegsrecht, Krieg, Bürgerkrieg, Epidemien

 Quelle: BMEIA

Weitere Informationen zu den Themen "Reisepass und Einreisebestimmungen", die "wichtigsten Notrufnummern" sowie Informationen zur Geltung des "Führerscheins in der EU" bzw. zur Geltung des "Führerscheins außerhalb der EU" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion