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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Eintragung in das Widerspruchsregister

Das Widerspruchsregister ermöglicht eine wirksame Dokumentation eines Widerspruches gegen die Organspende. Es wurde mit 1. Jänner 1995 eingerichtet und wird vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (GÖG/ÖBIG) gemeinsam mit der Vergiftungsinformationszentrale geführt. Mit 31. Dezember 2022 waren 58.619 Personen im Widerspruchsregister eingetragen, 48.650 davon haben ihren Wohnsitz in Österreich.

Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer Organentnahme bei einer hirntoten Person das Widerspruchsregister abzufragen, um nachzuprüfen, ob sie einer Organspende widersprochen hat. Die Abfrage ist rund um die Uhr möglich.

Jede Person, die im Fall des eigenen Todes keine Organe spenden möchte, kann durch Ausfüllen des Formulars "Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung" ihren Widerspruch in einem rechtlich gesicherten Umfeld erklären. Dazu wird das ausgefüllte Formular mittels E-Mail oder postalisch an das Widerspruchsregister übermittelt. Das Formular muss von der/dem unterschrieben werden. Mündige Minderjährige ab 14 Jahren müssen selbst widersprechen.

Die Daten der Widersprechenden werden in das EDV-gestützte Widerspruchsregister eingetragen. Im Anschluss wird eine Eintragungsbestätigung per Post an die betreffende Person verschickt.

Die ausgefüllten Formulare (mit Originalunterschrift) über den Widerspruch gegen die Organspende können per Post oder per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:

Gesundheit Österreich GmbH 
Widerspruchsregister
Stubenring 6
A-1010 Wien
E-Mail-Adresse: wr@goeg.at

Eintragungen können ebenfalls mit dem Formular "Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung" wieder gelöscht werden.

Hinweis

Auch Personen, die ihren Widerspruch gegen die Organspende im Widerspruchsregister dokumentieren lassen, erhalten ein Organ, wenn sie es benötigen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

 §§ 5, 6, 7Organtransplantationsgesetz

Formulare

Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz