Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Mountainbiken

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat in Zusammenarbeit mit den Land- und Forstwirtschafts-Betrieben Österreichs und der Österreichischen Bundesforste AG folgende "Fair-Play"-Regeln erstellt, die praktische Tipps für das Radfahren im Wald geben:

  • Nur auf gekennzeichneten Wegen fahren!
  • Keine Spuren hinterlassen!
  • Das Mountainbikefit halten!
  • Das Mountainbike unter Kontrolle halten! 
  • Andere Naturnutzerinnen/Naturnutzer sind zu respektieren!
  • Auf Tiere Rücksicht nehmen! 
  • Verantwortungsvoll handeln!
  • Der Umwelt und sich selbst etwas Gutes tun!

Achtung

Das Fahren im Wald (einschließlich der Forststraßen und sonstigen Waldwege) ist grundsätzlich verboten. Erlaubt ist diese Aktivität nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (bei Forststraßen der Forststraßenerhalterin/des Forststraßenerhalters) vorliegt. Weitere Informationen über Radfahren und Mountainbiken im Wald finden sich auf oesterreich.gv.at.

Der ÖAMTC hat darüber hinaus folgende Verhaltensregeln erstellt, die Mountainbikerinnen/Mountainbiker zum Schutz anderer Personen, zum Schutz der Natur und zu ihrem eigenen Schutz einhalten sollen:

  • Mountainbikerinnen/Mountainbiker radeln immer so, dass sie weder sich selbst noch andere gefährden oder schädigen.
  • Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, Fahren auf Sicht bzw. auf der rechten Seite von Wegen und das Meiden von Alkohol sind eine Selbstverständlichkeit. Klar ist auch, dass der Kopf wegen der Sturzgefahr durch einen Helm geschützt wird. Forststraßen sind Betriebsflächen und Arbeitsplatz: Es muss immer mit plötzlich auftauchenden Hindernissen, Holz auf der Fahrbahn oder Kraftfahrzeugen gerechnet werden.
  • Verantwortungsvolle Bikerinnen/Biker fahren nur auf erlaubten Routen, also auf Forststraßen, die für Radlerinnen/für Radler freigegeben sind oder auf privaten Wegen mit Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers. Bergab fahren sie mit einem kontrollierbaren Tempo und sie halten sich daran, wenn Strecken zeitweise gesperrt sind. Manchmal ist es besser, das Rad einige Meter zu schieben.
  • Unnötige Vollbremsungen werden vermieden, da sie die Wege beschädigen. Der Schutz von Pflanzen und Tieren steht vor dem Sport. Wanderinnen/Wanderern begegnen alle Bikerinnen/Biker mit Rücksichtnahme und Respekt, Weidegatter und Tore werden nach der Durchfahrt wieder geschlossen. Selbstverständlich ist es auch, Lärm zu vermeiden und keine Abfälle zurückzulassen.

Achtung

Im Straßenverkehr werden Mountainbikes wie andere Fahrräder behandelt und es gelten dieselben Verkehrsregeln und Ausstattungserfordernisse gemäß der Straßenverkehrsordnung und der Fahrradverordnung. Weitere Informationen über Verkehrsregeln für Radfahrer und die Fahrradverordnung finden sich auf oesterreich.gv.at.

Schwierigkeitsgrade bei Mountainbike-Strecken

Ähnlich wie bei Schipisten sind auch einige Mountainbike-Strecken in Schwierigkeitsgrade unterteilt, die bei der Streckenwahl und bei der Auswahl der Ausrüstung helfen sollen.

  • Blaue Strecke: leicht
  • Rote Strecke: mittelschwierig
  • Schwarze Strecke: schwierig
  • Singletrail: extrem schwierig

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion