Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023.

Bei der Landtagswahl in Niederösterreich konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Auch "Auslandsniederösterreicherinnen/Auslandsniederösterreicher" (Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz im Ausland, die einen Antrag auf Eintragung in die Landes-Wählerevidenz ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt haben) können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Niederösterreichische Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen war, möglich:

  • Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online(in vielen Gemeinden seit 1. Dezember 2022 möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at)
    • bis Mittwoch, 25. Jänner 2023
    • bis Freitag, 27. Jänner 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
  • Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 27. Jänner 2023, 12 Uhr

Der Versand der Wahlkarten begann knapp drei Wochen vor dem Wahltag.

Wählen mit Wahlkarte

Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:

VOR (und AM) Wahltag per "Briefwahl"

Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 29. Jänner 2023, bis 6.30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen (die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Beispiele: Einwerfen der Wahlkarte in einen Briefkasten der Post, Aufgeben auf einer Postgeschäftsstelle oder direkt Abgeben bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde.

  • Amtlichen Stimmzettel und blaues Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
  • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
  • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
  • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
  • Wahlkarte zukleben
  • Wahlkarte in das voradressierte Überkuvert legen und dieses ebenfalls verschließen

AM Wahltag

  • Die verschlossene Wahlkarte konnte am Wahltag bis zum Wahlschluss im für die Wählerin/den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben werden(Briefwahl).
  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer Wahlbehörde:
    • In einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in Niederösterreich (ACHTUNG: Nicht jedes Wahllokal war ein Wahlkarten-Wahllokal! Pro Gemeinde gab es mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal.) 
      • unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) sowie
      • Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) mitbringen
    • Vor einer Sonderwahlbehörde bzw. "fliegenden Wahlkommission", wenn der Besuch einer solchen von einer geh- bzw. transportunfähigen Person (z.B. wegen Krankheit oder Alters) oder von einer Person in Haft beantragt wurde

Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Niederösterreichische Landtagswahlordnung 1992 (LWO)

Letzte Aktualisierung: 29. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion