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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeine Hinweise zu Gewalt an älteren Menschen

Eine 2017 von der WHO durchgeführte wissenschaftliche Überprüfung ergab, dass 15,7 Prozent der Personen über 60 im letzten Jahr von Gewalt betroffen waren (2017 Review). Zudem hat die COVID-19 Pandemie zu einer weiteren Verschärfung des Problems geführt.

Gewalt kann überall dort vorkommen, wo ältere Menschen leben: zu Hause, im öffentlichen Bereich, in Alten- und Pflegeheimen, aber auch in Tageseinrichtungen oder in Krankenhäusern. Sie geschieht meist im Verborgenen, trifft nicht nur pflegebedürftige Menschen und tritt in allen Bevölkerungsgruppen auf.

Gewalt an älteren Menschen entsteht nicht zufällig und selten spontan. Es gibt dafür auch keine einfachen Ursachen-Wirkungserklärungen. Vielfältige Bedingungen sind dafür ausschlaggebend, dass sich Situationen ergeben, in denen Gewalt auftritt: Überforderung in Betreuungssituationen, zu wenig Information über unterstützende Angebote und fehlende Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch, aber auch organisatorische Regeln in Betreuungseinrichtungen, die unvereinbar sind mit dem Wunsch nach Individualität und Zuwendung. Von Bedeutung ist auch das gesellschaftliche Klima: Negative Vorurteile und abwertende Einstellungen gegenüber älteren Menschen bilden den Nährboden dafür, dass respektloses Verhalten, Demütigungen und Übergriffe toleriert werden.

Das Wegsehen, das Bagatellisieren, aber auch das Dulden von Gewalthandlungen führen dazu, dass diese vermehrt auftreten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz