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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Aufbau eines Grundbuchsauszugs

Ein Grundbuchsauszug ist grundsätzlich folgendermaßen aufgebaut:

Grundbuchsauszug
Kopf
Katastralgemeinde (Grundbuch)
Einlagezahl
Zuständiges Gericht (→ BMJ)
Seitennummer
Hinweise
Auf besondere Abschrift
Abfragedatum
Aufschrift
Letzte Tagebuchzahl (TZ)
Vorläufige Plombe
Plombe
Hinweis auf Wohnungseigentum, öffentliches Gut, Baurechtetc.
A1-Blatt
Grundstücksnummer,
Zugehörigkeit zum Grenzkataster,
Flächenausmaß und
Adresse der zum Gutsbestand gehörenden Grundstücke
A2-Blatt
Änderungen am Grundbuchskörper,
Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen,
Dingliche Berechtigungen (die mit der Liegenschaft verbunden sind)
B-Blatt
Miteigentumsanteile
Diesen zugeordnet Eigentümerin/Eigentümer einschließlich
Geburtsdatum und Adresse
samt Rechtstatsachen
C-Blatt
Belastungen (Pfandrecht, Dienstbarkeitetc.)
samt rechtserheblicher Tatsachen
Hinweis/Ende
Informationen über Ausgabestelle
Gebührenpflichtige Zeilen und Abfragegebühr
Hinweis auf Gebührenbefreiung oder amtswegige Erstellung
Sicherheitscode

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz