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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln – Oberösterreich

Jedes Kfz-Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. In der folgenden Tabelle sind alle Abkürzungen für das Bundesland Oberösterreich angeführt.

Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen auf Kfz Kennzeichen des Bundeslandes Oberösterreich an.
AbkürzungenZulassungsbezirkZulassungsbehörde
BRBraunauBH Braunau am Inn
EF Eferding BH Eferding 
FR Freistadt BH Freistadt 
GM Gmunden BH Gmunden 
GR Grieskirchen BH Grieskirchen 
KI Kirchdorf an der Krems BH Kirchdorf an der Krems 
Linz – Stadt Landespolizeidirektion Oberösterreich für das Gebiet der Gemeinde Linz 
LL Linz/Land BH Linz-Land 
PE Perg BH Perg 
RI Ried im Innkreis BH Ried im Innkreis 
RO Rohrbach BH Rohrbach im Mühlkreis 
SD Schärding BH Schärding 
SE Steyr/Land BH Steyr-Land 
SR Steyr – Stadt  Landespolizeidirektion Oberösterreich für das Gebiet der Gemeinde Steyr 
UU Urfahr/Umgebung BH Urfahr-Umgebung 
VB Vöcklabruck BH Vöcklabruck 
WE Wels – Stadt Landespolizeidirektion Oberösterreich für das Gebiet der Gemeinde Wels 
WL Wels/Land BH Wels

Informationen zu Sonderkennzeichen, z.B. für Kfz oberster Verwaltungsorgane oder der Bundespolizei, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§ 26Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion