Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Allgemeines zu Rechten auf Bahnreisen
Die Rechte der Fahrgäste bei Bahnreisen sind EU-weit geregelt. Die Regelungen gelten für alle Reisen innerhalb der EU, egal ob national oder auf grenzüberschreitenden Bahnfahrten. Ausgenommen von den Regelungen sind allerdings kürzere Strecken im Stadt- und Regionalverkehr. Für diese wurden in Österreich abweichende Regelungen geschaffen.
Insbesondere folgende Fälle unterliegen den EU-Bestimmungen:
- Verspätungen ab 60 Minuten
- Ausfall von Zugverbindungen
- Verpasste Anschlugszüge
- Verlust oder Beschädigung von Gepäck
Beschwerden sind grundsätzlich bei jenem Bahnunternehmen einzubringen, das die Fahrkarte ausgestellt hat. Bei vielen Bahnunternehmen gibt es eigene Formulare für die Einbringung von Anträgen auf Entschädigung.
Kann eine Beschwerde nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zu wenden, wenn das Ticket bei einem Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund mit Sitz in Österreich oder einem in Österreich tätigen Bahnunternehmen gekauft wurde. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.
Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
Tipp
Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern in 25 Sprachen.
Weiterführende Links
- Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren (→ ECC-Net)
- Passagier- und Fahrgastrechte – Bahn (→ apf)
- Rechte von Bahnreisenden (→ Your Europe)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion