Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Bürgerservice – Burgenland
Stadt | Kontakt |
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Eisenstadt | Magistrat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt Hauptstraße 35 7000 Eisenstadt Telefon: +43 2682 705 / 0 |
Frauenkirchen | Gemeindeamt der Stadt Frauenkirchen Amtshausgasse 5 7132 Frauenkirchen Telefon: +43 2172 2300 |
Güssing | Stadtamt Güssing Hauptplatz 7 7540 Güssing Telefon: +43 3322 423 11 |
Mattersburg | Stadtgemeinde Mattersburg Brunnenplatz 4 7210 Mattersburg Telefon: +43 2626 623 32 |
Neusiedl am See | Stadtgemeinde Neusiedl am See Hauptplatz 1 7100 Neusiedl am See Telefon: +43 2167 2300 |
Oberpullendorf | Verwaltung der Stadtgemeinde Oberpullendorf Rathaus Oberpullendorf Hauptstraße 9 - 11 7350 Oberpullendorf Telefon: +43 2612 42207 / 0 |
Oberwart | Bürgerservice Oberwart Hauptplatz 9 7400 Oberwart Telefon: +43 3352 38055 |
Pinkafeld | Stadtgemeinde Pinkafeld Hauptplatz 1 7423 Pinkafeld Telefon: +43 3357 42351 |
Rust | Magistrat Rust Conradplatz 1 7071 Rust Telefon: +43 2685 202 |
Stadtschlaining | Stadtgemeinde Stadtschlaining Baumkircher Gasse 1 7461 Stadtschlaining Telefon: +43 3355 2201 |
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