Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Ausländische Qualifikationen – Anlaufstellen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Anlaufstellen bieten kostenlose, mehrsprachige Beratung sowie Unterstützung und Begleitung im gesamten Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an. Sie können sich an die Anlaufstellen wenden, um abzuklären, ob Ihre außerhalb von Österreich erworbenen beruflichen Qualifikationen formal anerkannt werden müssen und wie das Verfahren abläuft.
Betroffene
In Österreich lebende Personen mit im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen
Voraussetzungen
Formal erworbene Qualifikationen, die für eine Beschäftigung in Österreich genützt werden sollen.
Zuständige Stelle
Österreichweit bieten vier Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck persönliche Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen an. In den übrigen Bundesländern finden wöchentliche Sprechtage statt.
Aufgrund von COVID-19-Maßnahmen können die regulären Beratungszeiten und Beratungsorte abweichen.
Verfahrensablauf
Aufgabenbereiche der Anlaufstellen
- Mehrsprachige, kostenlose Anerkennungsberatung
- Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig/möglich ist
- Bei Bedarf Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
- Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
- Weiterleitung von Dokumenten an eine Bewertungsstelle
- Information über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Erforderliche Unterlagen
Bringen Sie bitte alle Urkunden und Nachweise zur Beratung mit, die den Erwerb formaler Qualifikationen belegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Liste der Anlaufstellen (→ AST)
Rechtsgrundlagen
Die Anlaufstellen sind Beratungsstellen im Sinne des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (§ 5 AuslBG).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft