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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines zu Rechten auf Busreisen

Allgemeines

Diese EU-weiten Vorgaben für Fahrgastrechte gelten jedenfalls bei Busreisen

  • mit Start oder Ziel in einem EU-Land,
  • wenn es sich um Linienbusfahrt handelt (Buslinien mit festen Fahrplan/Haltestellen)
  • im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km). 

Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).

Tipp

Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet in 25 Sprachen Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern.

Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen

Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst an das betroffene Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Sie ist für alle Fahrgäste von österreichischen Busunternehmen sowie für Fahrgäste ausländischer Unternehmen, wenn diese im Linienverkehr von oder nach Österreich fahren, tätig. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion