Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Urkundenservice

Online-Services

Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

Hinweis

Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

  • Teilauszug Geburt
  • Teilauszug über Namensführung
  • Teilauszug über alle Ehen
  • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
  • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
  • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
  • Lebensbestätigung

Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

Dieses Online-Service wird vom Bundesministerium für Finanzen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Informationen

Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice: