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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Computer- und Online-Spiele

Informationen zu digitalen Spielen für Kinder und Jugendliche

Pädagogische Informationen zu einer Vielzahl an aktuellen digitalen Spielen für Kinder und Jugendliche finden sich in der Spieledatenbank der Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen (BuPP) des Bundeskanzleramts der Sektion für Familien und Jugend. Mit einem "Stern" gekennzeichnet und auch gezielt suchbar sind dort darüber hinaus Spiele, die auf Grund bestimmter positiver Eigenschaften besonders zu empfehlen sind.

Daneben stehen auf der Website der BuPP vertiefende Tipps für den Spielealltag und Tipps zur Spielesuche bereit, wie auch Informationen zu den Chancen und Risiken digitaler Spiele und dem Thema Jugendschutz in diesem Bereich. 

Jugendschutz, Alterskennzeichnung und Empfehlungen

Eine erste Orientierung bieten Alters- und Jugendschutzkennzeichnungen.

  • Das europaweite PEGI-System (Pan-European Game Information) zur Vergabe von Altersempfehlungen wurde eingeführt, um Eltern in Europa beim Kauf von Computerspielen wichtige Informationen zur Hand zu geben. Die Alterskennzeichnung des Spiels gibt an, ob es für Spieler einer bestimmten Altersklasse angemessen ist. Entsprechend ist ein mit PEGI 7 bewertetes Spiel nicht für Kinder unter sieben Jahren geeignet und eines mit dem Aufdruck PEGI 18 ausschließlich für Erwachsene über 18 Jahren. Die PEGI-Empfehlung sagt ausschließlich etwas über die Eignung eines Spiels für eine bestimmte Altersgruppe aus, nicht jedoch über den Schwierigkeitsgrad eines Spiels. Darüber hinaus gibt PEGI mit Inhaltssymbolen (zumeist auf der Rückseite der Verpackung) Auskunft über die wichtigsten Gründe für die jeweilige Altersempfehlung des Spiels. So weist eine geballte Faust auf "Gewalt" im Spiel hin, eine Spinne deutet an, dass Darstellungen in dem Spiel Kinder ängstigen könnten. Eine umfassende Beschreibung der Symbole (PEGI-Deskriptoren) und detaillierte Angaben zu den Altersstufen (PEGI-Altersstufe) finden sich auf der Seite der BuPP.
    In Wien und Kärnten ist die PEGI-Kennzeichnung bindend für den Verkauf von Computer- und Konsolenspielen.
  • USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) ist das Alterskennzeichnungssystem für Computerspiele in Deutschland.

Durch das IARC-System (International Age Rating Coalition) sind die Alterskennzeichen von PEGI (bzw.USK in Deutschland) auch für digital vertriebene Apps und Spiele verfügbar. Zusätzlich bietet das System nähere Informationen zu relevanten Inhalten sowie Hinweise zu interaktiven Elementen wie Nutzerinteraktion, Datenweitergabe oder Onlinekäufen. Folgende Plattformen nehmen am IARC-System teil:

  • Google Play
  • Nintendo eShop
  • Oculus Store
  • Windows Store

Der iOS-App Store (iTunes) von Apple bietet ein eigenes Alterseinstufungssystem an. Auf Plattformen wie Steam steht derzeit keine vollständige Jugendschutzkennzeichnung zur Verfügung.

Mit der Empfehlung besonders geeigneter Spiele bietet die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen Eltern und anderen Interessierten eine zusätzliche Entscheidungshilfe zum Kauf "guter Computerspiele". Die von der BuPP empfohlenen Spiele sind in der Datenbank mit einem "Stern" gekennzeichnet. Sie können bedenkenlos von Kindern oder Jugendlichen der jeweils empfohlenen Altersgruppe genutzt werden – wobei hier die Altersangabe auch tatsächlich die Spielbarkeit für das jeweilige Alter berücksichtigt. Die empfohlenen Spiele nutzen darüber hinaus das positive Potential von digitalen Spielen besonders gut aus, das heißt sie heben sich hinsichtlich Spielspaß, pädagogischer Unbedenklichkeit, Technik und der Förderung bestimmter Fähigkeiten von anderen Spielen am Markt ab. 

Achtung

Die beiden Kennzeichnungen PEGI und USK (auch via IARC im online-Vertrieb) sagen nichts über sonstige Qualitäten des Spiels aus und auch nicht, ab welchem Alter das Spiel vom Schwierigkeitsgrad her passend ist.

Risikobereiche von digitalen Spielen

Durch die ständige Verfügbarkeit digitaler Spiele – insbesondere auch via Smartphone – und den hohen Spielspaß werden Kinder und Jugendliche dazu verführt, zu viele Stunden vor dem Gerät zu verbringen. Von Computerspiel- bzw. Handyspielsucht ist auszugehen, wenn der/die Betroffene Tag für Tag stundenweise Zeit mit dem Spielen verbringt und vormals wichtige Aktivitäten vernachlässigt.

Tipp

Beratungsangebote für Betroffene bieten die Familienberatungsstellen in Österreich sowie das Therapiezentrum Anton-Proksch-Institut Wien

Ein weiteres Problemfeld kann die online-Kommunikation mit unbekannten anderen Spielenden sein, die bei vielen digitalen Spielen fixer Bestandteil ist.

Schließlich kann es durch sogenannte "In-Game-Käufe" vor allem bei Handyspielen zu unliebsamen finanziellen Überraschungen kommen. Auch wenn der einzelne Kauf nur wenige Euro kostet, können doch rasch sehr hohe Summen zusammenkommen.

Tipp

Nähere Informationen zum Thema "Online-Spiele" finden sich auf den Seiten von Saferinternet.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion