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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Allgemeine Informationen

Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

Haftungsumfang

Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

  • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
  • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
  • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
  • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

Hinweis

Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz