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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Abfallwirtschaft in Wien

Allgemeine Informationen

Restmüllgefäße

Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der zuständigen Stelle bestellen oder abbestellen.

Altpapiergefäße, Biotonne

Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.

Betroffene

Restmüllgefäße

  • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
  • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
  • bevollmächtigte Hausverwaltungen

Altpapiergefäße, Biotonne

  • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
  • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

Voraussetzungen

Altpapiergefäße

Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

Biotonne

Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

  • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
  • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

Zuständige Stelle

Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)

Verfahrensablauf

Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

Der Antrag kann online erledigt werden.

Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

Erforderliche Unterlagen

Restmüllgefäße

Eigentumsnachweis oder Vollmacht

Altpapiergefäße, Biotonne

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

  • Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
  • Abholung von Restmüll:
    kostenpflichtig laut Tarifübersicht "Hausmüllgebühren"
  • Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
    14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
  • Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos

Zusätzliche Informationen

Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion