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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Klimaticket

Wo kann ich das österreichweite oder ein regionales Klimaticket kaufen?

Neu

Kostenloses "KlimaTicket Ö 18": Ab 1. Juli 2024 haben junge Erwachsene anlässlich ihres 18. Geburtstags einmalig Anspruch auf ein kostenloses "KlimaTicket Ö". Anspruchsberechtigt sind alle, die ab den 1. Jänner 2024 ihren 18. Geburtstag feierten bzw. feiern und über einen Wohnsitz in Österreich verfügen. Für die Einlösung haben sie ab ihrem Geburtstag drei Jahre Zeit.

Allgemeine Informationen

Mit dem "KlimaTicket Ö" kann ein Jahr lang mit dem Linienverkehr durch ganz Österreich gefahren werden. Es gilt für den öffentlichen und privaten Schienenverkehr, Stadtverkehr und Verkehrsverbünde in einem bestimmten Gebiet: regional, überregional und österreichweit. Ausgenommen sind touristische Angebote (z.B. Schneebergbahn). 

Gekauft werden kann es auf der → KlimaTicket sowie bei den Servicestellen aller beteiligten Verkehrsverbünde und -unternehmen. Der regulärer Preis des "Klimatickets Ö" beträgt 1.095 Euro. Ermäßigungen werden für Menschen bis einschließlich 25 Jahren und ab 65 Jahren sowie jene mit Mobilitätsbeeinträchtigungen angeboten. Spezielle Angebote gelten auch für Familien. Das digitale KlimaTicket Ö kann in den Apps der ÖBB, der WESTbahn und der Wiener Linien angezeigt werden. 

Beim Onlinekauf liegt der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn des KlimaTickets Ö 15 Tage nach dem Kauf. Das bei einer Servicestelle gekaufte Ticket kann bereits ab dem Kaufdatum gültig sein. In beiden Fällen kann das KlimaTicket Ö jedoch maximal einen Monat vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn erworben werden.

Alle Grundwehr- und Zivildiener sowie Teilnehmende des Frewilligendienstes (Freiwilliges Sozialjahr und Freiwilliges Umweltschutzjahr) können kostenlos mit dem KlimaTicket in ganz Österreich unterwegs sein. 

Hinweis

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das KlimaTicket steuerfrei als ein begünstigtes Öffi-Ticket (Steuerfreie Wochen-, Monats- und Jahreskarten) zur Verfügung zu stellen oder die Kosten steuerfrei zu ersetzen. Beim KlimaTicket ist Voraussetzung, dass der Wohn- oder Arbeitsort im Inland liegt.

Regionale Klimatickets

Neben dem "KlimaTicket Ö" für ganz Österreich liegt die Umsetzung der regionalen – in einem oder mehreren Bundesländern gültigen Klimatickets – bei den einzelnen Bundesländern. Eine im jeweiligen Bundesland gültige Jahresnetzkarte gibt es bereits in einigen Bundesländern.

Überblick über regionale Klimatickets:

Die Kosten des in einem Bundesland gültigen Klimatickets bzw. der Jahresnetzkarte sind je Bundesland unterschiedlich. Der Vorverkauf beginnt bzw. begann zum Teil vor den offiziellen Startterminen. 

Tipp

Inhaberinnen/Inhaber des "KlimaTickets Ö" können Entschädigungsansprüche geltend machen, wenn bei den verwendeten Eisenbahnverkehrsunternehmen (ausgenommen Stadtverkehre und nicht vernetzte Nebenbahnen) während der Geltungsdauer des Tickets wiederholt Verspätungen oder Ausfälle auftreten. Weitere Informationen zu → Fahrgastrechten und Entschädigungen finden sich auf klimaticket.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion