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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Verlust oder Diebstahl von Dokumenten

Wenn der Reisepass oder Personalausweis im Ausland abhandengekommen ist, können die österreichischen Vertretungsbehörden mit Passbefugnis (Botschaften und Berufskonsulate) vor Ort einen Notpass für die Heimreise ausstellen.

Verlorene oder gestohlene Fahrzeugpapiere sowie österreichische Führerscheine können nur in Österreich selbst ersetzt werden. Österreichische Vertretungsbehörden können den Antrag auf Ausstellung eines Duplikatführerscheins weiterleiten, stellen allerdings selbst keine Führerscheine aus. Die Ausfolgung des Führerscheins kann ebenfalls im Wege der Vertretungsbehörden erfolgen, die Einhebung der Gebühren erfolgt auf dem Bankweg. Für die Rückreise reicht in einigen Ländern die Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei.

Weitere Informationen über das genaue Vorgehen bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten und Ausweisen finden sich in den Kapiteln:

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten