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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Kriminalprävention

Je besser man über die Methoden bei Betrügereien und Verbrechen Bescheid weiß, desto schwieriger wird es für die Täterinnen/Täter, jemanden zu schädigen. Tipps, wie Betrügereien erkannt werden und wie man sich dagegen wehren kann, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at, und zwar auf folgenden Seiten:

Zusätzlich zum Wissen über das Vorgehen der Täterinnen/Täter gibt es einfache Maßnahmen, die Verbrechen verhindern oder die Täterinnen/Täter wenigstens behindern können:

  • An Wohnungs- oder Haustüren sollten auf jeden Fall eine Sicherheitskette oder einen Sperrbügel sowie einen Türspion angebracht werden. So kann nachgesehen werden, wer vor der Tür steht, ohne die Tür ganz öffnen zu müssen. Weitere Zusatzschlösser verbessern den Einbruchschutz. Wichtig ist auch, die Wohnungstür immer gut verschließen, wenn man nach Hause kommt.
  • Die Möglichkeit einer kostenlosen sicherheitspolizeilichen Beratung sollte genutzt werden, um zu erfahren, wie das Zuhause am wirkungsvollsten abgesichert werden kann. Über die sicherheitspolizeiliche Beratung können unter der Polizei-Servicenummer 059133 Informationen eingeholt werden.
  • Wichtig ist, dass zu Hause jederzeit die Polizei, andere Einsatzkräfte oder Verwandte bzw. Vertrauenspersonen verständigt werden können. Empfehlenswert ist ein Schnurlos- oder Mobiltelefon, das man zu Hause immer bei sich tragen kann. So kann im Notfall auch nachts oder wenn das Festnetztelefon nicht erreicht werden kann  (z.B. weil Sie gestürzt sind) Hilfe angefordert werden. Eine Möglichkeit sind Hausnotrufsysteme.
  • Mit Nachbarinnen/Nachbarn, Verwandten und anderen Vertrauenspersonen sollte Kontakt gehalten werden. Bei einem unsicheren Gefühl (sei es bei Bankbesuchen oder Handwerkerterminen u.Ä.) sollte eine Vertrauensperson begleiten oder anwesend sein. 
  • Auf aktuelle Berichte in Medien über Trickbetrügereien und polizeiliche Warnungen sollte geachtet werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es in der eigenen Gegend bereits zu Vorfällen gekommen ist.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres