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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

AMS.help Ombudsstellen

Das Arbeitsmarktservice stellt für jedes Bundesland Ombudsstellen für Fragen und Feedback zur Verfügung.

Kontakt

Diese Tabelle listet alle AMS.help Ombudsstellen, geordnet nach Bundesländern, auf.
NameKontaktdaten Informationen zur Ombudsstelle
AMS Burgenland Permayerstraße 10
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 50 904 140
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Burgenland 
AMS Kärnten Rudolfsbahngürtel 42
9021 Klagenfurt
Telefon: +43 50 904 240
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Kärnten
AMS Niederösterreich Hohenstaufengasse 2
1010 Wien
Telefon: +43 50 904 340
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Niederösterreich
AMS Oberösterreich Europaplatz 9
4021 Linz
Telefon: +43 50 904 440 
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Oberösterreich
AMS Salzburg Auerspergstraße 67a
5020 Salzburg
Telefon: +43 50 904 540 
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Salzburg
AMS Steiermark  Babenbergerstraße 33
8020 Graz
Telefon: +43 50 904 640 
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Steiermark  
AMS Tirol Amraser Straße 8
6020 Innsbruck
Telefon: +43 50 904 740
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Tirol
AMS Vorarlberg Rheinstraße 33
6901 Bregenz
Telefon: +43 50 904 840
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Vorarlberg
AMS Wien Ungargasse 37
1030 Wien
Telefon: +43 50 904 940
Informationen zur Ombudsstelle des AMS Wien
Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion