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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

fit2work – Beratung und Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz

fit2work bietet Beratung und Unterstützung für Personen und Betriebe, wenn gesundheitliche Probleme den Arbeitsplatz gefährden, und soll neue Chancen eröffnen.

Das Präventionsprogramm fit2work berät Personen, die

  • oft oder länger im Krankenstand sind und dadurch Probleme im Job haben,
  • mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung leben,
  • befürchten, aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder
  • aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos sind.

Ziele der Beratung von fit2work:

  • Verhinderung eines Verlusts des Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen bzw.frühzeitige Maßnahmen, um (drohenden) gesundheitlichen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken
  • Ermöglichung der Wiedereingliederung nach einem langen Krankenstand (Wiedereingliederungsteilzeit)

fit2work bietet u.a.

  • das Erfassen der aktuellen Situation (Ist-Analyse),
  • eine arbeitsmedizinische und/oder arbeitspsychologische Abklärung inklusive spezieller individueller Empfehlungen,
  • die Entwicklung (alternativer) beruflicher Perspektiven,
  • Informationen über mögliche Förderungen, Leistungen und Maßnahmen,
  • Hilfe beim Kontakt mit Institutionen und regionalen Partnerinnen/Partnern.

fit2work unterstützt bei der Erstellung eines Maßnahmenplans und bei seiner Umsetzung. Die Beratung von fit2work ist kostenlos und steht allen Personen im erwerbsfähigen Alter zur Verfügung.

Die Basisinformationen und die Erstberatung können auf Wunsch auch anonym erfolgen.

Hinweis

Es gibt regionale fit2work-Beratungsstellen flächendeckend in ganz Österreich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin über die Hotline 0800/500 118 (kostenlos aus ganz Österreich) oder bei der jeweiligen fit2work-Anlaufstelle in Ihrem Bundesland.

fit2work Betriebsberatung

fit2work unterstützt Betriebe dabei

  • aktiv die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu fördern, zu erhalten und wiederherzustellen,
  • kontraproduktive Umfeldfaktoren zu erkennen und zu beseitigen,
  • die Produktivität des Unternehmens nachhaltig zu verbessern und
  • Erfahrungsverlust im Unternehmen zu verhindern. 

Ziele der Beratung sind:

  • Nachhaltige Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
  • Hilfe zur Selbsthilfe durch den Aufbau einer unterstützenden Struktur und die Installierung eines Frühwarnsystems im Betrieb
  • Erhöhte Produktivität und Effizienz durch weniger Krankenstände, Abwesenheitszeiten etc.
  • Verhinderung eines frühzeitigen Ausscheidens von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern aus dem Erwerbsleben
  • Dauerhafte Integration von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung in den Betrieb (Wiedereingliederungsmanagement)
  • Information und Bewusstseinsbildung zur Prävention von Krankheit und Förderung von Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Beratung steht allen Betrieben in Österreich kostenlos zur Verfügung. Ein-Personen-Unternehmen werden im Zuge der fit2work Personenberatung beraten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft