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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines – Europawahl 2024

Hinweis

Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

In Österreich wurden am 9. Juni 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt (20 Mitglieder von insgesamt 720). Als Stichtag wurde der 26. März 2024 festgesetzt. Die Europawahl 2024 fand in allen 27 Mitgliedstaaten zwischen dem 6. Juni und dem 9. Juni 2024 statt.

Die Europawahl ist eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen, ergibt sich − abhängig vom Wahlergebnis − aus deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Die Gesetzgebungsperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.

Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, vor allem die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU, Haushaltsbefugnisse und demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen. Darüber hinaus wählt das Europäische Parlament die Präsidentin/den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Basis eines Kandidatenvorschlags des Europäischen Rates. Da die Amtszeit der amtierenden Präsidentin im Jahr 2024 endet, wirkte sich das Ergebnis der Europawahl auch auf die Ernennung ihrer Nachfolgerin/ihres Nachfolgers aus. 

Hinweis

Das Bundesministerium für Inneres hatte für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag konnte von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220angerufen werden, vom Ausland aus war die Hotline unter +43 1 53126 2700zu erreichen.

Wahlgrundsätze

Die Europawahl erfolgt allgemein, frei, geheim und unmittelbar. Es wird das System des Verhältniswahlrechts angewandt. So wie bei Nationalratswahlen können auch bei Europawahlen Vorzugsstimmen vergeben werden. Auch in anderen Aspekten gleicht die Europawahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl (z.B. bei der Möglichkeit, per Briefwahl, Wahlkarte oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen etc.). Für die Sitzvergabe können die Mitgliedstaaten eine Mindestschwelle von höchstens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen festlegen. In Österreich gilt − wie bei Nationalratswahlen − die Vier-Prozent-Hürde.

Neuerungen durch die Wahlrechtsreform 2023

  • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können bei postalischer Zustellung den Status ihrer Wahlkarte (z.B. "ausgestellt", "bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
  • "Vorwahltag mit Wahlkarte": Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler haben die Möglichkeit, ihre Stimme gleich bei persönlicher Abholung der Wahlkarte bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat abzugeben.
  • Auszählung der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
  • Wahlkundmachung und Wählerevidenz: Wie viele Personen in einer Wohnung wahlberechtigt sind, geht aus der Kundmachung im Haus nicht mehr hervor. Im Gegenzug kann die eigene Eintragung in die Wählerevidenz mit der ID-Austria überprüft werden. Der erforderliche QR-Code ergibt sich aus der Kundmachung.
  • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Wahlschablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
  • Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden wurden in Statutarstädten gestrichen. Deren Aufgaben als Wahlbehörde übernehmen die Bezirkswahlbehörden.  

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Inneres