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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Die Organe der Europäischen Union

Die Organe der Europäischen Union sind aus dem historischen Prozess der Entwicklung der drei Europäischen Gemeinschaften (EURATOM, EGKS, EWG) hin zu einer Europäischen Union entstanden.

Die Europäische Union besteht aus einem einzigartigen institutionellen Gefüge, das die Interessen

  • der Bürgerinnen/Bürger durch direkt gewählte Abgeordnete des Europäischen Parlaments,
  • der Regierungen der Mitgliedstaaten durch den Rat der Europäischen Union (auf Ministerebene) und den Europäischen Rat (auf Ebene der Staats- und Regierungschefs) sowie
  • der Europäischen Union gegenüber anderen Staaten und Organisationen durch u.a. die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank vertritt.

Die Organe der Europäischen Union sind:

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Kommission werden beratend unterstützt von:

Einrichtungen, die sich primär dem Schutz der Bürgerrechte widmen:

  • Europäischer Bürgerbeauftragter: untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB): sorgt für die Einhaltung der Datenschutzregeln

Andere EU-Einrichtungen und interinstitutionelle Einrichtungen sind:

  • Europäische Investitionsbank(EIB): finanziert Investitionsvorhaben der EU und unterstützt Unternehmen über den Europäischen Investitionsfonds
  • Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD): pflegt die diplomatischen Beziehungen der EU
  • Amt für Veröffentlichungen (OP): gibt Veröffentlichungen der Organe der Europäischen Union heraus 
  • Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO): beschafft Personal für die EU-Institutionen und –Einrichtungen
  • Computer Emergency Response Team(CERT): wehrt Cyberattacken auf die Computersysteme der EU-Institutionen ab
  • Europäische Verwaltungsakademie: bietet Fortbildungsmaßnahmen für das EU-Personal an

Hinweis

Der Europarat ist keine Institution der Europäischen Union.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion