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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Amtstage

Amtstage werden an bestimmten Tagen an den Bezirksgerichten und in Arbeits- und Sozialrechtssachen an Landesgerichten mindestens einmal wöchentlich abgehalten. Meistens sind Amtstage an Dienstagen angesetzt. Die genauen Termine der Amtstage müssen beim Eingang des jeweiligen Gerichtsgebäudes bekannt gemacht werden. Online sind die genauen Termine über die Gerichtssuche (→ BMJ) des Bundesministeriums für Justiz abrufbar.

Die Amtstage werden von Richtern oder sonstigen Bediensteten durchgeführt.

Personen, die nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, können an Amtstagen mündlich Klagen, sonstige Anträge, Gesuche und Mitteilungen gerichtlich zu Protokoll geben.

Beispiel

  • Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe
  • Klage gegen einen die Invaliditätspension abweisenden Bescheid des Sozialversicherungsträgers
  • Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil

Richter und sonstige Bedienstete des Gerichts leiten die vorsprechenden Personen bei ihren Anträgen an und belehren sie über die in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen.

Bei manchen Gerichten ist für bestimmte Angelegenheiten eine Voranmeldung für den Amtstag notwendig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Gericht.

Berufungen und Rekurse können im Zivilverfahren nicht mehr zu Protokoll gegeben werden.

Angelegenheiten des Strafrechts werden an Amtstagen nicht behandelt.

Reagieren Sie auf jedes Schriftstück, das Sie von einem Gericht erhalten! Sind Sie unsicher, wie Sie reagieren sollen und wollen Sie sich nicht an einen Rechtsanwalt wenden, dann suchen Sie den Amtstag an dem ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Bezirksgericht auf und informieren Sie sich dort. Nehmen Sie unbedingt das Schriftstück mit!

Zu arbeitsrechtlichen Problemen können sich Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer wenden und sich dort beraten lassen.

Amtstage sind nicht mit "Gerichtstagen" zu verwechseln. Gerichtstage sind Verhandlungstage, an denen dem zuständigen Gericht ein anderes Gerichtsgebäude als Verhandlungsort dient. Mit wenigen Ausnahmen gibt es keine Gerichtstage mehr.

Weiterführende Links

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 27. September 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Justiz