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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Unwetterwarnung

Warnungen vor herannahenden Unwettern werden üblicherweise über die Medien bekannt gegeben.

Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) hat ein Wetterwarnsystem entwickelt, das rund um die Uhr online abrufbar ist. Mithilfe einer 4-stufigen Gefahrenskala wird über bevorstehende Extremwetterereignisse (Wind, Regen, Schnee, Glatteis, Gewitter, Hitzebelastung, Kältestress) informiert.

Eine zusätzliche Möglichkeit der Information und Warnung der Bevölkerung bietet das Warnsystem KATWARN Österreich/Austria, das vom Bundesministerium für Inneres angeboten wird. KATWARN Österreich/Austria kann kostenlos als App heruntergeladen bzw. durch Anmeldung per SMS genutzt werden (nähere Informationen zum System und zur Anmeldung unter: KATWARN Österreich/Austria (→ BMI).

Über KATWARN können Meldungen zu allen möglichen Gefahren wie z.B. auch Unwettern ausgegeben werden, wobei die Entscheidung, ob für ein Ereignis auch KATWARN genutzt wird, immer in der Beurteilung der jeweils zuständigen Behörde liegt.

Wetterwarnsystem

Um die aktuellen Werte anzusehen, klicken Sie bitte auf der Seite Wetterwarnsystem (→ ZAMG) auf die Grafik.

Screenshot "Wetterwarnung"

Grafik-Quelle: Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

Falls Sie eine Bergtour oder Ähnliches in Österreich, Slowenien, Deutschland, der Schweiz, Italien oder in einem anderem europäischen Staat planen, können Sie sich online über Unwetterwarnungen für die einzelnen Regionen informieren.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres