Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Polytechnische Schule

Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die Schülerinnen und Schüler werden im 9. beziehungsweise in einem freiwilligen 10. oder 11. Schuljahr durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung auf das weitere Leben – insbesondere auf das Berufsleben – vorbereitet. Eine Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres und Berufsorientierung als Unterrichtsprinzip aller Unterrichtsgegenstände bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Berufswelt. Durch Betriebs- und Berufserkundungen in Lehrwerkstätten und außerschulischen Institutionen sowie durch berufspraktische Tage (Schnupperlehre) in Betrieben wird die Berufswahl unterstützt.

Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen (Wahlpflichtgegenständen) angeboten, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen: Cluster Technik (Bau; Elektro; Holz; Metall) und Cluster Dienstleistungen (Handel und Büro; Gesundheit, Schönheit und Soziales; Tourismus). Neben diesen oder anstatt dieser Fachbereiche können im Rahmen der Schulautonomie neue Fachbereiche (z.B. Mechatronik) angeboten werden, wobei im Besonderen auf die Berufseinstiegschancen in der Region und auf die Interessen der Schülerinnen und Schüler Bedacht genommen wird.

Je nach beruflichen Interessen und Neigungen wählt jede Schülerin und jeder Schüler einen Fachbereich. Einerseits erwerben die Jugendlichen grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen), andererseits werden durch handlungs- und praxisorientiertes Lernen die individuellen Begabungen der Schülerinnen und Schüler und ihre Lernmotivation gefördert.

In den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen (Religion; Berufs- und Lebenswelt; Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie; Deutsch und Kommunikation; Lebende Fremdsprache (Englisch); Angewandte Mathematik; Bewegung und Sport) wird eine vertiefende Allgemeinbildung angeboten.

Durch den Unterricht im Wahlpflichtbereich im Ausmaß von 14 Wochenstunden und in den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen im Ausmaß von 18 Wochenstunden werden grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um sich für den Übertritt in die Lehrausbildung sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren. Schulautonom kann auch das Wochenstundenausmaß im Wahlpflichtbereich und in den allgemeinen Pflichtgegenständen den regionalen Gegebenheiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden.

Zusätzlich ermöglicht der Lehrplan der Polytechnischen Schule ein breites, interessens- und leistungsorientiertes Angebot an Freigegenständen, Neigungsgruppen und Förderkursen.

Die Polytechnische Schule ist österreichweit flächendeckend organisiert und wird je nach örtlichen Gegebenheiten entweder als selbstständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhang mit einer allgemeinbildenden Pflichtschule geführt.

Weiters erwerben Schülerinnen und Schüler bei positivem Abschluss der Polytechnischen Schule (auf der 9. Schulstufe) das Recht, in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung (mindestens 15 Wochenstunden im gewählten Fachbereich) oder ohne Aufnahmeprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule überzutreten.

Schulstufe

9. Schulstufe (14./15. Lebensjahr)

Voraussetzungen

Acht Schuljahre absolviert

Dauer

Ein Jahr

Inhalte

  • Grundlegende Allgemeinbildung
  • Berufsorientierung und Berufsgrundbildung durch Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
  • Unterstützung der Berufswahl und Berufsüberleitung durch schulische Zusatzangebote (z.B. Schnupperlehre, Berufspraktika, Betriebsbesuche und Informationsveranstaltungen)

Besonderheiten

  • Unterricht in Deutsch und Kommunikation, Lebende Fremdsprache (Englisch), Angewandte Mathematik in Leistungsgruppen und/oder Interessengruppen
  • zusätzlich zu den allgemeinbildenden Pflichtfächern muss ein Fachbereich gewählt werden (z.B. Bau; Elektro; Holz; Metall; Handel und Büro; Gesundheit, Schönheit und Soziales; Tourismus)

Abschluss

Ein erfolgreicher Abschluss der Polytechnischen Schule ermöglicht den:

Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmeprüfung ablegt werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung