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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Anonyme Geburt

Seit 2001 ist es in Österreich möglich, ein Kind in einem Krankenhaus anonym, also ohne dass die Kindesmutter ihren Namen nennen muss, auf die Welt zu bringen. Das Kind wird in der Regel anschließend vom Kinder- und Jugendhilfeträger (früher: Jugendamt) an Adoptiveltern vermittelt. Durch die anonyme Geburt soll die Gesundheit von Mutter und Kind durch medizinische Betreuung und soziale Beratung gesichert werden. Auch die medizinische Vor- und Nachbetreuung der Mutter ist anonym möglich.

Nach der Geburt übernimmt vorerst der Kinder- und Jugendhilfeträger die Obsorge für das Kind. Die Mutter hat nach der Geburt sechs Monate Zeit sich zu melden, falls sie die Freigabe zur Adoption wieder rückgängig machen möchte. Bleibt die Mutter anonym, wird die Adoption rechtskräftig.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Beratung und Vorbereitung auf die Geburt" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Daneben gibt es die Möglichkeit, ein Kind in einer sogenannten "Babyklappe" (auch "Babynest" genannt) abzugeben. Da bei der anonymen Geburt medizinische Betreuung besteht, ist diese aber der Babyklappe auf jeden Fall vorzuziehen. 

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 195, 211Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz