Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Reisepass – Einreisebestimmungen
Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website.
- Allgemeine Informationen
- Besondere Einreisebestimmungen – Beispiel 1: Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
- Besondere Einreisebestimmungen – Beispiel 2: Einreise nach Kanada
Allgemeine Informationen
Hinweis
Grundsätzlich brauchen österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis (§ 2 Abs 1 PassG 1992 idgF).
Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) beachtet werden.
Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) müssen beachtet werden.
Es liegt nicht in der Zuständigkeit der Passbehörden, Informationen über die Einreisebestimmungen in andere Länder zu erteilen.
Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (→ BMEIA) finden sich v.a. folgende Informationen:
Telefonische Auskunft bietet das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) unter der Nummer +43 50 1150-0 an.
Folgende Punkte müssen außerdem beachtet werden:
- Geforderte Restgültigkeit des Reisepasses
- Gültigkeit des Personalausweises und Akzeptanz durch die Reisedestination bzw. Beförderungsunternehmen
- Akzeptanz eines Notpasses ohne bzw. mit zusätzlichem Visum
- Akzeptanz eines bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepasses
Auch wenn einige Länder bis zu fünf Jahre abgelaufene Reisepässe für die Einreise akzeptieren, wird empfohlen, einen gültigen Reisepass mit sich zu führen. Insbesondere das Aussehen von Kindern und Jugendlichen ändert sich stark; eine Identitätsfeststellung an der Grenze ist teilweise nicht möglich. - Aktueller Name im Reisedokument
Besondere Einreisebestimmungen – Beispiel 1: Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
ESTA-Registrierung – Beantragung der Reisegenehmigung
USA-Reisende aus Österreich müssen sich spätestens 72 Stunden vor Antritt der USA-Reise beim Elektronischen Reisegenehmigungssystem ESTA→ online registrieren.
Achtung
Seit 1. April 2016 benötigen alle USA-Reisenden, die unter dem Visa Waiver Program ohne Visum einreisen dürfen, einen Reisepass mit Chip. Auf diesem müssen jedoch keine Fingerabdrücke gespeichert sein.
ESTA-Formular – Ausfüllhilfe
- Österreichische Reisepassnummern bestehen entweder aus einem (1) Buchstaben oder (2) Buchstaben und sieben (7) Ziffern. (z.B. P1234567 oder AP1234567)
- Bei der Eingabe der Passnummer keine Leerzeichen einfügen.
- Der österreichische Reisepass verfügt über KEINE Passport Book Number.
Achtung
Bereits als verloren bzw. gestohlen gemeldete Reisepässe können im Falle der Wiederauffindung nicht zur Einreise in die USA verwendet werden. Eine ESTA Registrierung ist mit einem als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepass nicht möglich. In diesem Fall wird empfohlen, sich entweder einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen oder um einen Notpass in Verbindung mit einem Visum anzusuchen. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit ungefähr EUR 170 und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen. Weitere Informationen wären direkt beim US Konsulat zu erfragen.
Tipp
Aufgrund der Bearbeitungszeit und der Kosten für ein US-Visum sollte auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses im Inland in Betracht gezogen werden.
Weiterführende Links – USA
- Reiseinformation: Vereinigte Staaten (→ BMEIA)
- Einreisebestimmungen in die USA (→ Botschaft der Vereinigten Staaten in Wien)
Besondere Einreisebestimmungen – Beispiel 2:
Einreise nach Kanada
Seit 15. März 2016 brauchen Reisende aus Österreich, die mit dem Flugzeug nach Kanada ein- oder durchreisen, vorab eine eTA (Electronic Travel Authorization). Für eine Ein- oder Durchreise auf dem Land- oder Seeweg wird keine eTA benötigt.
Die Anmeldung für die eTA erfolgt online. Die benötigten Dokumente für diese Anmeldung sind:
- Reisepass
- Kreditkarte
- E-Mail-Adresse
Das eTA Antragsformular ist nur auf Englisch und Französisch erhältlich. Zur Hilfestellung wird jedes Feld in mehreren Sprachen, einschließlich Deutsch, erklärt.
Die Kosten für die Beantragung und Erteilung einer eTA betragen 7 Kanadische Dollar (ca. 4,80 Euro). Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre, jedoch maximal bis Ablauf der Reisepassgültigkeit.
Achtung
Alle Kanada-Reisenden benötigen einen Reisepass mit Chip. Auf diesem müssen jedoch keine Fingerabdrücke gespeichert sein.
Weiterführende Links – Kanada
- Reiseinformation für Kanada (→ BMEIA)
- Ausfüllhilfe eTA – Deutsch (→ Kanadische Regierung)
- Informationen zur eTA – Englisch (→ Kanadische Regierung)
Ausführliche Informationen zu anderen Staaten, die eine Pflicht zur Online-Registrierung oder zum elektronischen Visum vor der Einreise vorsehen, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at unter "Elektronische Reisegenehmigung vor der Einreise".
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres