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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten

Die Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten hilft Konsumentinnen/Konsumenten, wenn sie fällige Kreditraten nicht zahlen können und die Bank zu keiner einvernehmlichen Lösung bereit ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen "echten" Kredit oder eine Kontoüberziehung, eine Leasingfinanzierung oder eine Ratenzahlung nach einem Kauf handelt. Außerdem kann die Ombudsstelle überprüfen, ob die von der Bank verrechneten Verzugszinsen und sonstigen Kosten zulässig sind. 

Kontakt

NameKontaktdatenInformationen zur Ombudsstelle 
Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten  

BMSGPK, Sektion III – Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit
Stubenring 1
1010 Wien, Österreich
Telefon: +43 1 71100 86 2504 wochentags von 10 bis 12 Uhr.
E-Mail: zahlungsprobleme@sozialministerium.at

Informationen zur Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten
Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion