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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Vorzugsstimmenvergabe – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023

Hinweis

Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte jede wahlberechtigte Person neben einer Stimme für eine Partei auch Vorzugsstimmen vergeben. Eine Vorzugsstimme bringt zum Ausdruck, dass die Vergabe eines Mandats an die gewählte Person besonders gewünscht wird.

Es können für höchstens drei Bewerberinnen/Bewerber der gewählten Partei Vorzugsstimmen abgegeben werden.

Die Namen der Bewerberinnen/Bewerber sind auf dem amtlichen Stimmzettel angeführt. Die Wählerin/der Wähler kann in dem hierfür vorgesehenen Kreis die jeweiligen Namen auf dem Stimmzettel ankreuzen. Die Vorzugsstimme ist auch dann gültig, wenn der Wille der Wählerin/des Wählers auf andere Weise eindeutig zu erkennen ist, z.B. zum Beispiel durch Anhaken, Unterstreichen, sonstige entsprechende Kennzeichnung einer Bewerberin/eines Bewerbers oder durch Durchstreichen der übrigen Bewerberinnen/Bewerber.

Vorzugsstimmen können gültig nur an Kandidatinnen/Kandidaten der Partei vergeben werden, die gewählt wird. D.h. die Kreuze (oder jede andere eindeutige Kennzeichnung) sollten unbedingt in der gleichen Spalte gemacht werden.

Weiterführende Links

Landtagswahl (→ Amt de Kärntner Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)

Letzte Aktualisierung: 5. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion