Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Kostenträger
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Zuständige Stelle
- Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS)
- Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation (→ USP) und der sozialen Rehabilitation
- Das Arbeitsmarktservice (→ AMS)
- Bei Angelegenheiten der Arbeitsvermittlung
- Bei Ausbildungsangeboten für Arbeitslose
- Fördermöglichkeiten bei Arbeitsantritt
- Die Sozialversicherungsträger
- In Angelegenheiten der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung (z.B. im Rahmen der Pensionsversicherung bei Pensionen für Invalidität, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit oder Rehabilitation)
- Die Behindertenhilfe des Landes
- Beschäftigungs- und Wohnangelegenheiten
- Angelegenheiten der Beschäftigungstherapie
- Zuschüsse zu Therapien und Hilfsmitteln
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim
- Arbeitsmarktservice (→ AMS) und Land nach
- Dem Hauptwohnsitz der Person mit Behinderungen
- Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen (→ SMS) nach
- Dem Hauptwohnsitz der Person mit Behinderungen in Angelegenheiten der sozialen Rehabilitation
- Dem Betriebsstandort der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers in Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation (→ USP)
- Dem Firmensitz der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers bei Prämien (→ USP)
Rechtsgrundlagen
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)
Zum Formular
- Förderungen des Sozialministeriumservice - Anträge
- Rehabilitations-/Kur-/Erholungsaufenthalt – Antrag
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz