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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Informationen über den neuen Wohnort

Informationen über den neuen Wohnort, wie z.B. über Schulen, medizinische Versorgung und Sportvereine, sind auf den Websites der Städte und Gemeinden verfügbar. Die Homepage der entsprechenden Stadt bzw. Gemeinde kann abgerufen werden:

Behördenadresse – Abfrage

Wählen Sie in der oesterreich-Behördensuche zuerst den gesuchten Behördentyp aus. Mit dem Begriff "Behörden meiner Gemeinde" werden alle Behörden der entsprechenden Stadt bzw. Gemeinde mit ihren Kontaktdaten angezeigt. Nachdem der Behördentyp ausgewählt wurde, klicken Sie auf "Abfragen". Geben Sie danach die Postleitzahl des entsprechenden Ortes oder den Namen der gesuchten Gemeinde ein und klicken Sie erneut auf "Abfragen".

Manchmal finden Sie mehrere Orte mit derselben Postleitzahl. Sie erhalten dann eine Liste, aus der Sie den richtigen Ort auswählen können.

Sobald Sie den Ort ausgewählt haben, wird in der Behördenliste der Magistrat bzw. das Gemeindeamt des Ortes angezeigt (meist unter der Überschrift "Marktgemeindeamt", "Stadtgemeindeamt", "Stadtamt" oder "Magistrat"). In den Kontaktdaten des Magistrats bzw. des Gemeindeamts finden Sie u.a. einen Link zur "Homepage" des Ortes. Über diesen Link gelangen Sie zur Homepage der Stadt bzw. Gemeinde, wo Sie die gewünschten Informationen abrufen können.

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion