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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Hilfe oder "Einmischung"?

Gewalt an Frauen wird noch immer von Teilen der Gesellschaft und von Einzelpersonen toleriert oder zumindest nicht verhindert. Viele Menschen wollen sich in "Privatsachen" nicht einmischen.

Es ist jedoch jede einzelne Person dafür verantwortlich, dass Gewalt gestoppt und betroffenen Frauen und ihren Kindern geholfen wird. Gewalt darf nicht bagatellisiert oder verleugnet werden. Darum ist es wichtig, überall gegen Gewalt aufzutreten und sie zu verurteilen.

Unterstützen Sie von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, indem Sie sich über Beratungsmöglichkeiten und Hilfseinrichtungen informieren (Spezielle Beratungsstellen für Frauen).

Lassen Sie sich von kompetenten staatlichen oder privaten Einrichtungen beraten, damit Sie wissen, wie Ihre weiteren Schritte aussehen müssen und wie das Opfer unterstützt werden kann.

Die Anzeige bei der Polizei soll nicht der erste Weg sein – Akutfälle (unmittelbar drohende oder angewandte Gewalt) sind natürlich ausgenommen.

Weitere allgemeine und juristische Informationen finden sich auch auf der Website des BKA - Sektion Frauen, Familie und Jugend.

Das Kapitel "Spezielle Beratungsstellen für Frauen" ebenfalls auf HELP.gv.at bietet weitere Adressen von Einrichtungen, die mit Rat und Hilfe zur Seite stehen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 4. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt