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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Persönliche Dienste

Angehörigenberatung

Hier wird Hilfe zur Selbsthilfe für Angehörige von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen durch dafür ausgebildete Personen geboten. Erfahrungen und Kontakte können zur Bildung von Selbsthilfegruppen beitragen.

Besuchsdienst

Der Besuchsdienst bietet einsamen Menschen die Möglichkeit zu Gesprächen und anderen sozialen Kontakten (Kaffeehausbesuche, Kartenspielen, Ausflüge etc.) und wird von Personen durchgeführt, die unter der Anleitung von qualifiziertem Fachpersonal stehen.

Peer-Beratung

Peer-Beratung (peer = engl. gleichrangig, ebenbürtig) umfasst die Begleitung und Beratung von Menschen mit Beeinträchtigungen durch Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Beratung und Begleitung von Peer-Beraterinnen/Peer-Beratern trägt dazu bei, dass Menschen mit Beeinträchtigung ein Leben mit mehr Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, Chancengleichheit und Würde führen können.

Personenbetreuung

Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer führen als angestellte oder selbstständig erwerbstätige Betreuungskräfte Tätigkeiten für betreuungsbedürftige Menschen durch, beispielsweise:

  • Hilfestellungen in der Haushaltsführung wie etwa Zubereiten der Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten, Botengänge, Waschen und Bügeln der Wäsche
  • Aufgrund der Betreuungsbedürftigkeit notwendige Anwesenheiten
  • Hilfestellung bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • Begleitung bei diversen Erledigungen wie etwa Behördenwege, Arztbesuche
  • Begleitung bei diversen Freizeitaktivitäten
  • Sofern keine medizinischen bzw. pflegerischen Gründe dagegen sprechen: Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Arzneimittelaufnahme, Unterstützung bei der Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei der Benützung von  Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen.
  • Im Einzelfall: Bestimmte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten im Privathaushalt der zu betreuenden Person, nur nach schriftlicher Anordnung und nach Anleitung und Unterweisung durch eine Ärztin/einen Arzt bzw. Angehörige des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals

Tipp

Nähere Informationen über die Tätigkeit von Betreuungskräften in der "24-Stunden-Betreuung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Persönliche Assistenz

Die Persönliche Assistenz umfasst die Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen, um ihnen – je nach Art der Beeinträchtigung und dem Grad der Selbstbestimmungsfähigkeit – Eigenständigkeit in allen Bereichen des täglichen Lebens zu ermöglichen.

Die persönlichen Assistentinnen/Assistenten leisten für Menschen mit Beeinträchtigungen Unterstützung bei der Grundversorgung, bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, der Freizeitgestaltung und der Kommunikation, und sie begleiten und fördern auch deren Mobilität.

Sozialservice

Der Sozialservice ist ein spezielles Dienstleistungsangebot des Sozialministeriumservice und seiner Landesstellen (→ SMS). Die Dienste des Sozialservice sind kostenlos und werden vertraulich behandelt. Sie können auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz