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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Auszeichnungen für freiwillige Helfer

Welche ehrenamtlichen oder unentgeltlichen Leistungen werden ausgezeichnet?

Österreichisches Bundes-Ehrenzeichen

Personen, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen besondere Verdienste um die Republik Österreich oder um das Gemeinwesen erbracht haben, kann das Bundes-Ehrenzeichen verliehen werden.

Nähere Informationen zum Bundes-Ehrenzeichen erhalten Sie im Kapitel "Titel und Auszeichnungen".

Verdienstmedaillen des Roten Kreuzes

Blutspenderinnen/Blutspender werden regelmäßig vom Roten Kreuz mit Verdienstmedaillen bzw. der Verdienstmedaille mit Lorbeerkranz ausgezeichnet.

Es gibt sie in Bronze (für 25 Blutspenden), Silber (für 50 Blutspenden) und Gold (für 75 Blutspenden) sowie als Goldene Verdienstmedaille mit bronzenem Lorbeerkranz (für 100 Blutspenden), Goldene Verdienstmedaille mit silbernem Lorbeerkranz (für 125 Blutspenden) und Goldene Verdienstmedaille mit goldenem Lorbeerkranz (für 150 Blutspenden).

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion