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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Katastrophenfall im Ausland

Auslandsreisende können sich und ihre mitreisenden Familienangehörigen online über die Website derAuslandsregistrierung (→ BMEIA) sowie über die Auslandsservice-App (→ BMEIA) registrieren. Durch die Registrierung können Reisende und Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher in einer Krisensituation, z.B. bei politischen Unruhen oder bei einer Naturkatastrophe, umgehend erreicht und informiert werden.

Im Fall von Katastrophen, Terroranschlägen oder politischen Unruhen sollte so schnell wie möglich Kontakt mit der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde oder, falls eine solche im betreffenden Land nicht vorhanden ist, mit der eines anderen EU-Staates vor Ort aufgenommen werden.

Die Kontaktdaten aller österreichischen Vertretungsbehörden weltweit finden sich auf der Website bzw. in der Auslandsservice-Appdes Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Unter der Telefonnummer +43 501150 - 4411 (weltweite alternative Telefonnummer: +43 1 90115 - 4411) steht das BMEIA für Notfälle rund um die Uhr zur Verfügung.

Die Vertretungsbehörden unterstützen hinsichtlich Informationsweitergabe zur Sicherheitslage, Ausstellung von Ersatzdokumenten und im Bedarfsfall bei einer etwaigen Evakuierung. Falls Evakuierungsmaßnahmen angeboten werden, ist die Teilnahme grundsätzlich freiwillig und erfolgt auf eigene Kosten. Personen, die zur sofortigen Finanzierung Ihrer Evakuierung nicht in der Lage sind, können diese Kosten (nicht jedoch jene für den Transport von Übersiedlungsgut) gegen Verpflichtung zur Rückzahlung als Darlehen erhalten. Die Verhaltensmaßregeln der lokalen Behörden sind auf jeden Fall zu beachten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten