Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Baurecht und Bauordnungen
Eine detaillierte Beschreibung beziehungsweise Wiedergabe der wichtigsten Baugesetze und Bauordnungen ist in diesem Rahmen nicht möglich, da es in Österreich nicht eine, sondern neun unterschiedliche Bauordnungen gibt. Das Bauwesen unterliegt nämlich der Landesgesetzgebung.
Im Jahr 2008 wurden jedoch in den meisten Bundesländern die Bauvorschriften in Bezug auf eine Harmonisierung der technischen Vorschriften novelliert. Grundlage der technischen Vorschriften sind die OIB-Richtlinien 1 bis 6. Die Bundesländer haben die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklärt, es kann jedoch gemäß den Bestimmungen in den diesbezüglichen Verordnungen der Bundesländer von den OIB-Richtlinien abgewichen werden, wenn die Bauwerberin/der Bauwerber nachweist, dass ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird, wie bei Einhaltung der OIB-Richtlinien. Durch die in allen Bundesländern erfolgte Verbindlichmachung der OIB-Richtlinie 6 wird auch der Energieausweis für Gebäude in einer Gesetzesnorm standardisiert.
Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern.
- Burgenland
- Kärnten
- Kärntner Bauordnung 1996
- Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (seit 1. Jänner 2022)
- Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 (gültig gewesen bis 31. Dezember 2021)
- Niederösterreich
- Niederösterreichische Bauordnung 2014 (seit 1. Februar 2015 in Kraft)
- Niederösterreichische Bauordnung 1996 (gültig gewesen bis 31. Jänner 2015)
- Niederösterreichisches Raumordnungsgesetz 2014 (seit 1. Februar 2015 in Kraft)
- Oberösterreich
- Salzburg
- Baupolizeigesetz 1997
- Bautechnikgesetz 2015 (seit 1. Juli 2016 in Kraft)
- Bautechnikgesetz (gültig gewesen bis 30. Juni 2016)
- Bautechnikverordnung
- Bebauungsgrundlagengesetz
- Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999
- Salzburger Raumordnungsgesetz 2009
- Steiermark
- Tirol
- Tiroler Bauordnung 2022 (seit 1. Mai 2022 in Kraft)
- Tiroler Bauordnung 2018 (gültig gewesen bis 30. April 2022)
- Tiroler Bauordnung 2011 (gültig gewesen bis 28. Februar 2018)
- Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (seit 1. Mai 2022 in Kraft)
- Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 (Wiederverlautbarung des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011; bis 30. April 2022 anwendbar gewesen)
- Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 (bis 30. September 2016 anwendbar gewesen)
- Vorarlberg
- Wien
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