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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Fall 2: Umstieg von behördlich registrierten IDAustria mit Basisfunktion auf IDAustria im Web

Tipp

Auf einen Blick: Wenn Sie…

  • die Umstellung am Desktop durchführen möchten und einen der untenstehenden Authentifizierungsfaktoren verwenden (SMS-TAN wird nicht unterstützt)
  • eine behördlich registrierte ID Austria mit Basisfunktion nutzen (dies können Sie in den Signatur-Zertifikatsdaten einsehen im Web oder in der App „Digitales Amt“ im Tab „Profil“ unter „Signatur-Zertifikatsdaten einsehen“)
  • die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises griffbereit haben

…können Sie mit dieser Anleitung online auf ID Austria mit Vollfunktion umsteigen.
Es ist kein Behördengang nötig.

Für eine Übersicht über alle Umstiegsmöglichkeiten besuchen Sie die Seite „Online-Umstieg von einer behördlich registrierten ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria mit Vollfunktion“.

So kommen Sie zu Ihrer ID Austria

Teil 1 – Authentifizierungsfaktor verknüpfen

Bitte verknüpfen Sie einen der folgenden Authentifizierungsfaktoren mit Ihrer ID Austria mit Basisfunktion:

Aus Sicherheitsgründen ist es bei der ID Austria mit Vollfunktion nicht mehr möglich, sich via SMS-TAN anzumelden.

Teil 2 – Auf ID Austria mit Vollfunktion umstellen

Hinweis

Halten Sie Ihr Signatur-Passwort sowie die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Personalausweises oder Reisepasses zu Beginn des Umstell-Prozesses bereit.

  1. Besuchen Sie die Websiteoesterreich.gv.at.
  2. Wählen Sie in der Navigationsleiste die Funktion „Anmelden“ (rechts oben bei Klick auf das Personen-Symbol).
  3. Klicken Sie auf „Anmelden mit ID Austria“.
  4. Identifizieren Sie sich mit der Mobiltelefonnummer und dem Signatur-Passwort Ihrer ID Austria.
  5. Geben Sie die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises ein und klicken Sie auf „Jetzt aufwerten“.
    Hinweis: Aus Sicherheitsgründen ist der Anmelde-Prozess auf 5 Minuten begrenzt.
  6. Bestätigen Sie die Signatur mit Ihrem Authentifizierungsfaktor, um Ihre Anmeldung bei oesterreich.gv.at abzuschließen.

Der Umstellungsprozess ist abgeschlossen und Ihre IDAustria mit Vollfunktion einsatzbereit.

Hinweis

Die IDAustria übernimmt die restliche Gültigkeitsdauer Ihrer IDAustria mit Basisfunktion (maximal fünf Jahre). Unter „ID Austria verlängern“ können Sie diese einsehen und um weitere fünf Jahre verlängern.

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt